Die Kantone engagierten sich auch im Jahr 2012 bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Ausgleichskassen verzeichneten wiederum eine Zunahme der Anmeldungen für das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Insgesamt hat sich der Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit 2012 weiter konsolidiert.
Kontrolltätigkeit der Kantone
Gemäss dem Jahresbericht über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) setzten die Kantone im Jahr 2012 total 68,3 Vollzeitstellen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein. Dies sind 2,6 Stellen mehr als 2011. Die Inspektoren führten total 11’560 Betriebs- und 34’518 Personenkontrollen durch. Die Zahl der Betriebs- und Personenkontrollen ist gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben (+4% bzw. +2%).
Zunahme der Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit
Die Zahl der Verdachtsfälle auf Verstösse gegen Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht nahm im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr zu (+31% bzw. +23% bzw. +15%). Ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2011 war auch bei der Anzahl Rückmeldungen der Spezial-behörden wie Ausgleichskassen, Migrationsämter oder Steuerbehörden über Massnahmen und Sanktionen im Bereich des Ausländer-, Sozialversicherungs- und Quellensteuerrechts zu verzeichnen (+138% bzw. +72% bzw. +11%). Die Zunahme an Verdachtsfällen und Rückmeldungen lässt allerdings nicht zwingend auf einen Anstieg der Schwarzarbeit schliessen. Einerseits legen die Kantone ihre Kontrollschwerpunkte jährlich neu fest und anderseits wurden im 2012 mehr Kontrollen auf Verdacht durchgeführt. Gesamthaft betrachtet besteht bei der Zusammenarbeit zwischen den Kontrollorganen und den Spezialbehörden trotz der Erhöhung der Anzahl Rückmeldungen in fast allen Kantonen weiterhin Optimierungspotenzial, insbesondere was die Rückmeldungen über Massnahmen und Sanktionen betrifft.
Zunahme der Anmeldungen für das vereinfachte Abrechnungsverfahren
Die Zahl der Nutzer des vereinfachten Abrechnungsverfahrens zur Abrechnung der Sozial-versicherungsbeiträge und Steuern bei geringen Lohnvolumen entwickelt sich weiterhin erfreulich. Sie stieg gegenüber dem Jahr 2011 von 29’573 auf 33’310. Im Jahr 2011 wurden Fr. 13’890’666.- über dieses Verfahren abgerechnet.
Schlussfolgerungen aus der Evaluation des BGSA
Die unter der Federführung des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) durchgeführte Evaluation des BGSA fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten ergab, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sich grundsätzlich bewährt haben. Der Beitrag des BGSA zur Eindämmung von Schwarzarbeit kann jedoch noch verbessert werden. Der Bundesrat hat deshalb das WBF beauftragt, bis spätestens Ende 2014 Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs des BGSA sowie die Notwendigkeit einer Gesetzes- oder Verordnungsrevision zu prüfen.
Quelle: SECO