Bei häuslicher Gewalt bleibt vielen Frauen nur ein Ausweg: Das Frauenhaus. Seit Jahren müssen Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein jede zweite Frau weiterverweisen, die an sie gelangt
Mit einer Auslastung von 93 Prozent sind die beiden Frauenhäuser Bern und Thun/Berner Oberland praktisch immer belegt. Und wenn mitten in der Nacht die Polizei anruft, die soeben eine Mutter mit ihren kleinen Kindern vor dem gewalttätigen Ehemann in Sicherheit bringen musste, hat es keinen Platz für sie.
Manchmal sei in keinem einzigen Frauenhaus in der ganzen Schweiz ein Platz mehr frei, sagt Susan A. Peter, Geschäftsführerin Stiftung Zürcher Frauenhaus. Weshalb an gewissen Tagen besonders viele Frauen Hilfe suchen, ist nicht erforscht. Auffallend ist aber, dass dies oft bei Vollmond vorkommt, wenn die Tage kurz und düster sind oder nach Feiertagen – vor den Feiertagen wollen viele Frauen ihrem Partner nochmals eine Chance geben. Selbst wenn alle Plätze im Frauenhaus belegt sind, muss keine Frau zu ihrem gewalttätigen Ehemann zurück. Die Mitarbeiterinnen versuchen, sie in einem anderen Kanton oder in einer anderen Institution unterzubringen. Allenfalls können sie auch vorübergehend bei Bekannten wohnen. Wenn gar keine andere Möglichkeit besteht, suchen die Mitarbeiterinnen ein Zimmer in einer Pension nahe des Frauenhauses. Aber das, so sagt Susan A. Peter, ist eine absolute Notlösung. Manche Frauen wurden geschlagen und misshandelt und sind stark traumatisiert. Für sie kann es unerträglich sein, die Nacht einsam in einem Hotelzimmer zu verbringen. Bei Bekannten sind die Frauen und Kinder allerdings nicht immer vor gewalttätigen Ehemännern sicher. Manche Männer tun alles, um die Adresse des Frauenhauses ausfindig zu machen und zu ihrer Frau zu gelangen. Einmal, als der Pöstler beim Zürcher Frauenhaus klingelte, wollte eine Mitarbeiterin die Haustüre öffnen, als ein kleiner Junge hinter ihr sagte: «Nicht aufmachen! Das ist der Papi.» Er hatte sich eine Uniform ausgeliehen, um die Mitarbeiterin zu täuschen. «Es kann böse ausgehen, wenn sich verlassene Ehemänner Zutritt in ein Frauenhaus verschaffen können», sagt Susan A. Peter. Die Praxis der Frauenhäuser zeigt aber auch: Wenn ein Kanton nicht genügend Plätze bereit stellt, fallen nicht weniger Kosten an, sondern einfach an einem anderen Ort. «Die abgewiesenen Frauen verschwinden nicht, wenn man ihnen keine Lösung bietet», sagt Nationalrätin Jacqueline Fehr. Frauenhäuser müssen Hilfe Suchende allerdings nicht nur aus Platzgründen abweisen. Manche Frauen sind suizidgefährdet und brauchen medizinische Betreuung. Andere möchten nicht ohne ihre fast erwachsenen Söhne oder ihr Haustier einziehen, weil sie Angst haben, dass ihnen etwas zustösst. Eine Frau, die ihren Hund zu Hause zurückliess, bekam später von ihrem Mann ein Paket. Darin lag ihr Hund. Tot.
Von den meisten Vorfällen bemerkt die Öffentlichkeit gar nichts. Es sind nur ganz wenige, besonders brutale Taten, die Aufsehen erregen und in die Medien gelangen: Ein Mann erschlägt in Zürich auf offener Strasse seine Frau mit einem Beil, eine ehemalige Klientin des Frauenhauses. Ein anderer passt in Pfäffikon seine Frau und die Sozialvorsteherin ab und erschiesst sie – nachdem die Polizei mehrmals interveniert und wegen häuslicher Gewalt unter anderem eine Kontaktsperre ausgesprochen hat; ein Bauer erschlägt seine Frau mit einem Wallholz. Sie war zuvor schon zweimal vor ihm ins Frauenhaus geflüchtet.
Realität; Kürzungen und geschlossene Frauenhäuser
2067 Frauen und Kinder sind letztes Jahr in der Schweiz an ein Frauenhaus gelangt. Die meisten von ihnen flüchteten vor ihrem gewalttätigen Mann. Aber nur jede zweite Frau konnte bleiben. Für die anderen hatte es keinen Platz oder keinen, der ihrer Situation gerecht geworden wäre.
Eigentlich müssten die Kantone massiv mehr Plätze für Hilfe suchende Frauen schaffen. Da aber viele sparen müssen, kürzen einzelne im Gegenteil den Beitrag für ihr Frauenhaus. Im April hat Schaffhausen sein Frauenhaus geschlossen, im Juni kürzte das St. Galler Kantonsparlament die Beiträge für Einrichtungen, die schutzbedürftige Personen betreuen. «Die Kantone sparen zunächst bei jenen Dienstleistungen, die sie von Gesetzes wegen nicht erbringen müssen», sagt SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr. Sie hat deshalb einen Vorstoss eingereicht, mit dem sie die Kantone gesetzlich verpflichten will, genügend Plätze in Frauenhäusern anzubieten. Andere Frauenhäuser wie jenes in Freiburg verfügen zwar nicht über weniger Geld, betreuen aber mehr Hilfe suchende Frauen, sodass sie dennoch rote Zahlen schreiben. In den 17 Frauenhäusern in der Schweiz und in Liechtenstein ist die Zahl der Übernachtungen seit 2005 um knapp 10 Prozent auf 68 045 gestiegen. Manche Taten hätten sich vielleicht sogar verhindern lassen; der Dachverband der Frauenhäuser weise schon seit Jahren auf Lücken im Gesetz hin oder auf dessen mangelnde Umsetzung. Die Fälle lösten aber nur für begrenzte Zeit etwas aus – und gerieten erschreckend schnell wieder in Vergessenheit. So sind manche Parlamentarier schnell bereit, bei den Frauenhäusern zu sparen, wenn das Geld knapp wird. Weshalb? «Misshandelte Frauen haben im Gegensatz zum Gewerbe oder zu den Bauern keine starke Lobby», sagt Susan A. Peter. Man profitiere als Politiker offensichtlich zu wenig davon, wenn man sich für sie einsetze. Zudem ist der Druck nicht gross, etwas gegen Gewalt in der Ehe zu unternehmen; oft bleibt sie unsichtbar, weil sich misshandelte Frauen schämen. Und Aussenstehende sind kaum in Gefahr. Betroffen sind dennoch viele Frauen: Gemäss einer Studie der Zürcher Fachstelle für Gleichstellung und der Maternité des Triemlispitals wird jede fünfte Frau in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt.
Die Kosten für einen Tag im Frauenhaus sind nicht hoch: In Zürich kostet er 185 Franken, inklusive Beratung für die Frauen und speziell auch für ihre Kinder, für Unterkunft, Essen und Sicherheitsvorkehrungen. Der Kanton Bern will seine Pauschalen nicht bekannt geben; seine Frauenhäuser sind gleichzeitig auch Opferhilfestellen, die Pauschalen lassen sich deshalb nicht vergleichen. Anderen Kantonen verrechnet er 250 Franken pro Tag, wenn sie Hilfe Suchende in einem seiner Häuser unterbringen, was die Kosten nicht deckt. In Zürich kostet es so 5550 Franken, eine misshandelte Frau für einen Monat im Frauenhaus unterzubringen. Für Täter sind die Kosten ungleich höher: Im heftig diskutierten Fall Carlos etwa beliefen sie sich auf 29’000 Franken pro Monat. Nationalrätin Jacqueline Fehr findet es wichtig, dass Täter therapiert werden, um zu vermeiden, dass sie rückfällig werden. «Aber das darf nicht dazu führen, dass nur in den Täter investiert wird», sagt sie. Für Marlies Haller, Geschäftsführerin der Berner Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern, ist deshalb klar: «Auf Opferseite braucht es mehr Geld.»
Gibt es Unterschiede zwischen den Schichten?
In der Schweiz suchen deutlich mehr Migrantinnen Hilfe in einem der 17 Frauenhäuser als Frauen aus der Mittel- oder Oberschicht. Das heisst aber nicht, dass deren Ehemänner weniger gewalttätig wären. «Gut gestellte Frauen haben ganz andere Möglichkeiten als Migrantinnen», sagt Susan A. Peter, Geschäftsführerin der Stiftung Frauenhaus Zürich. Sie haben genügend Geld, nicht selten selber Verdientes und können nach einem Vorfall in einem Hotel übernachten oder in ihrem Ferienhaus. Viele wissen sich auch selber zu helfen: Sie sind gut informiert und nehmen sich wenn nötig einen Anwalt. Allerdings brauchen auch finanziell bessergestellte Frauen Zeit, bis sie den Schritt wagen und sich von ihrem Mann distanzieren, vielleicht noch länger als Frauen aus der Unterschicht; manche stammen aus angesehenen Familien, ihre Männer sind vielleicht bekannte Richter oder Politiker. Sie schämten sich zu stark, wenn bekannt würde, dass sie von ihrem Mann geschlagen werden. Auch wollen sie ihren Mann nicht blossstellen und so sein Ansehen und seine Karriere ruinieren. «Häusliche Gewalt kommt in allen Schichten vor», sagt Susan A. Peter. Wegen der hohen Dunkelziffer ist aber nicht bekannt, ob sie in einer Schicht stärker verbreitet ist. Es gibt aber mehrere Faktoren, die häusliche Gewalt begünstigen, etwa wenn die Frau oder der Mann aus dem Ausland kommt und keine gesicherte Aufenthaltsbewilligung besitzt. Würden sie ihren Ehepartner verlassen, müssten auch sie das Land verlassen. Diesen Umstand kann der Schweizer Ehepartner als Druckmittel nutzen. Dasselbe gilt, wenn der eine deutlich mehr verdient als der andere. Auch Stress, verursacht durch Armut, Geldprobleme oder eine Schwangerschaft, ist ein Risikofaktor und kann zu Gewalt führen. Dasselbe gilt für Alkoholkonsum.
Tijana Nikolic