3000 Franken Obergrenze für den Pendlerabzug sieht der Bund vor. Damit hat es sich bei den geringeren Steuerabzügen aber noch nicht ganz
Stimmt das Volk am 9. Februar der Bahnfinanzierungsvorlage Fabi zu, dürfen Pendler nur noch maximal 3000 Franken Fahrkosten abziehen – allerdings nur bei der direkten Bundessteuer. Was die Kantone Bern und St. Gallen beschlossen haben, könnte bald zum landesweiten Standard werden. Vieles deutet aber darauf hin, dass etliche Kantone nachziehen werden. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage schreibt der Zürcher Regierungsrat, dass er die «betragsmässige Begrenzung des Fahrkostenabzugs» nach einem Ja zu Fabi prüfen werde. Begründet wird dies primär mit steuersystematischen Überlegungen: Da die Behörden Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern gemeinsam veranlagten, würden unterschiedliche Regelungen die Veranlagungsverfahren erschweren. Ähnlich sieht es Lukas Scheidegger von der Beraterfirma PWC: Meist übernähmen die Kantone Anpassungen des Bundes bei den Steuerabzügen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet wären. «Eine Bundeslösung kann indirekten Druck auf die Kantone auslösen nachzuziehen», bestätigt Andreas Huber, der Sekretär der Finanzdirektorenkonferenz. Im Falle Berns und St. Gallens ist die Begrenzung des Pendlerabzugs zudem finanzpolitisch motiviert. Bern rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von 56 Millionen, wenn die neue Regelung nach einem Ja zu Fabi eingeführt werden kann. Weil auch andernorts Geld fehle und die Nationalbank dieses und vielleicht auch nächstes Jahr keine Gewinne ausschütte, dürfte dieses Modell laut Scheidegger Schule machen. Betroffen wären vor allem Autofahrer, wenn sie pro Tag mehr als 20 bis 35 Kilometer für die Hin- und die Rückfahrt zurücklegen. Wo die Grenze effektiv liegt, hängt von den kantonalen Steuerbestimmungen ab. Heute können die Autopendler ihre Fahrkosten in unbegrenzter Höhe abziehen, was schnell Tausende von Franken ausmachen kann. Bei extremen Pendeldistanzen von 400 Kilometern pro Tag können sich die Abzüge auch auf 60’000 bis 70’000 Franken belaufen. Solche Beträge führen zu einer massiven Steuerreduktion. Steuerexperte Scheidegger hält sie für «Einzelfälle, aber für durchaus realistisch».
Eine Plafonierung des Fahrkostenabzugs hätte einen weiteren Effekt: Missbräuche würden erschwert. Heute versucht ein Teil der Autofahrer, mit falschen Angaben zu den Wegstrecken hohe Abzüge zu erschleichen. Dies bestätigten mehrere kantonale Steuerämter.