Mit Stichproben kontrollieren Coop und Migros, ob Self-Scanning-Kunden ihre Einkäufe vollständig erfassen. Reicht das?
Zeit sparen beim Einkaufen – Self-Scanning machts möglich. Seit ein paar Jahren bieten die Detailhändler Migros und Coop ihren Kunden in hochfrequentierten Filialen die Möglichkeit, ihre Artikel während des Einkaufs selber zu erfassen und den ermittelten Betrag an der Kasse zu begleichen, ohne die Ware noch einmal in die Hand nehmen zu müssen. Bei der Migros läuft das System unter dem Namen Subito, bei Coop heisst es Passabene. Doch das Self-Scanning birgt auch ein Risiko, für Kunde wie für Händler. Schnell ist es passiert, dass ein Artikel ohne Erfassung im Einkaufskorb landet. Migros und Coop führen deshalb Stichproben durch. Diese bestimmt das System nach dem Zufallsprinzip; doch weil man sich jeweils mit der Kundenkarte (Supercard oder Cumulus) anmelden muss, weiss das System, wann jemand gerade das Self-Scanning benutzt, und so kommt jeder hie und da in eine Kontrolle.
Dabei werden die vom Kunden erfassten Artikel mit dem effektiven Einkauf abgeglichen. Allfällige Abweichungen würden dann einfach korrigiert, indem der Kunde den Fehlbetrag nachzahlt, sagt Andrea Bauer von der Genossenschaft Migros Aare. Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Subito ist ein Aufnehmen der Personalien nur bei Verdacht auf Missbrauch vorgesehen. Ein solcher liege etwa vor, wenn ein Kunde bei einem kleinen Einkauf gleich mehrere Artikel nicht erfasst habe oder wenn unter den erfassten Artikeln zwar nur ein einziger fehle, aber ausgerechnet das teure Filet. Da müsse man davon ausgehen, dass es sich nicht bloss um ein Versehen handle, sagt Andreas Bühler, Sprecher der Genossenschaft Migros Ostschweiz. Im Übrigen würden nur Daten ins System eingetragen, die dem Kunden bekannt seien. Grundlage bilde der mit dem Kunden gemeinsam ausgefüllte Rapport.
Nicht bei allem so verständnisvoll
Ganz so harmlos ist es aber offenbar nicht, wie das Beispiel von Catherine S. (Name geändert) zeigt. Seitdem die Migros vor ein paar Monaten Subito in einer Filiale ihrer Stadt eingeführt hat, nutzt die junge Mutter das Self-Scanning auch für kleinere Besorgungen. Bereits bei einem ihrer ersten Einkäufe geriet sie in eine Stichprobe; diese ergab, dass sie ein paar kleinere Artikel doppelt eingescannt hatte, einen etwas teureren dagegen gar nicht. Das Gesamtresultat der Kontrolle sei negativ ausgefallen. Sie habe zwar die Differenz begleichen können, doch seien gleichzeitig ihre Personalien aufgenommen worden. «Man sagte mir, dass mehrmaliges Erwischen beim unkorrekten Scannen zum Ausschluss von Subito und grobe Verstösse auch zu einer Anzeige führen können», erzählt Catherine S. Da sie sich keines absichtlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht habe, hinterlasse die Vorstellung, nun registriert zu sein, bei ihr ein «flaues Gefühl», zumal sie das Self-Scanning weiter benutzen wolle.
Einheitliche Kriterien für einen Missbrauchsverdacht gebe es derzeit nicht. Das System sei noch jung, man müsse erst Erfahrungen damit machen, sagt Andrea Bauer von der Genossenschaft Migros Aare. Ob eine Kundin registriert werde, liege deshalb im Ermessen der Kontrolleure. «Im Zweifelsfall zeigen wir uns kulant», so Bauer.
Kulanz und Selbstschutz
Ähnlich läuft es bei Coop ab. «Wir gehen davon aus, dass unsere Kundinnen und Kunden ehrlich sind. Fehler können passieren», sagt Mediensprecher Ramon Gander. Auch Coop speichert die Resultate der Self-Scanning-Stichproben, und zwar vollständig. Eine Aufnahme der Personalien ist dazu laut Gander aber nicht nötig, da die Stichprobenresultate bei Coop zentral im Passabene-System gespeichert würden. Wer sich für das Coop-Self-Scanning anmeldet, der bekommt eine Standardvertrauensstufe zugeteilt. Werden bei einer Stichprobe Unregelmässigkeiten festgestellt, hat dies Auswirkungen auf die Vertrauensstufe: Sie verschlechtert sich entsprechend, und der Kunde muss in der Folge mit vermehrten Kontrollen rechnen. Führen die nachfolgenden Stichproben mehrfach zu keinen Beanstandungen, so wirke sich dies wiederum positiv auf die Vertrauensstufe aus, erklärt Ramon Gander. So können die Kundinnen und Kunden ihre Self-Scanning-Fehler also wieder korrigieren. Spürbare Konsequenzen hat es, wenn jemand wiederholt bei groben Fehlern ertappt wird und offensichtlich Absicht dahintersteckt. Da droht bei Passabene wie bei Subito die Sperrung vom System. Dagegen lässt sich nichts einwenden, zumal der Anbieter eines Programms selber die Bedingungen für dessen Nutzung festlegen darf und diese in den AGB aufgeführt sind. Auch ist die Sperrung aufs Self-Scanning beschränkt: Die Möglichkeit, als gewöhnlicher Kunde seine Einkäufe bei Coop oder Migros zu tätigen, bleibt bestehen. Beide Detailhändler geben an, dass es bereits zu vereinzelten Ausschlüssen vom Self-Scanning gekommen sei. Wie häufig dies der Fall war, ist indes nicht zu erfahren. Auch was die Erfassung und die Speicherung der Stichprobenresultate angeht, verweisen Coop und Migros auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Doch genügt das? Rechtlich stellt das Registrieren solcher personenbezogenen Angaben eine Datenbearbeitung dar, und dazu braucht es laut Datenschutzgesetz einen Rechtfertigungsgrund.
Ein überwiegendes privates Interesse genüge jedoch, und ein solches könnten die Detailhändler geltend machen, sagt Francis Meier vom Büro des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Mit dem Führen einer schwarzen Liste von fehlbaren Kunden schützten sich Coop und Migros vor einer Schädigung durch mutmassliche Ladendiebe – das sei legitim. Wer Personendaten bearbeite, «muss aber die betroffenen Personen klar und vorgängig über die Datenerfassung und deren Zweck informieren», so Meier weiter. Diese Information könne etwa über die AGB erfolgen – wie das beim Self-Scanning-System der Fall ist. Da sich die Kunden für das Self-Scanning explizit anmelden müssen, akzeptieren sie damit auch die dazugehörigen AGB und sind somit über die Datenerfassung informiert. Auf die Frage, ob man die Kunden darüber aufkläre, was mit den aufgenommenen Daten über ihr Scanning-Verhalten passiert und wie lange diese aufbewahrt würden, gibt man sich bei Coop und Migros jedoch zugeknöpft. «Der Kunde wird informiert, wenn er das Self-Scanning nicht mehr benutzen darf», teilt Martina Bosshard, Sprecherin des Migros-Genossenschafts-Bunds, mit. Bei Coop ist keine Auskunft über die Dauer der Datenspeicherung zu bekommen, doch dürften die Kunden gemäss Angabe von Mediensprecher Roman Gander jederzeit über die gespeicherten Daten Auskunft verlangen.