Der Bundesrat will die Zuteilung von gespendeten Lebern bei Transplantationen optimieren. Neben der Dringlichkeit sollen neu die Möglichkeit der Aufteilung auf zwei Patienten, die Blutgruppenverträglichkeit sowie die Übereinstimmung des Alters von Spenderin und Empfängerin berücksichtigt werden. Die dafür notwendige Änderung der Organzuteilungsverordnung wird am 1. Juni 2015 in Kraft treten.
Lebern sind nach geltendem Recht in erster Priorität Patientinnen und Patienten zuzuteilen, deren Leben ohne Transplantation unmittelbar bedroht ist. In zweiter Priorität werden sie Patientinnen und Patienten zugeteilt, die sie innerhalb der nächsten drei Monate am dringlichsten benötigen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass mit dieser Regelung einzelne Patientengruppen (Kinder und Personen mit der Blutgruppe 0 oder B) benachteiligt werden.
Neue Zuteilungskriterien
Das Kriterium der Dringlichkeit innerhalb der nächsten drei Monate wird beibehalten. Als zusätzliche Kriterien werden vorgesehen:
Die Möglichkeit einer Leberteiltransplantation insbesondere für Kinder: Eine Leber soll auf zwei Patienten aufgeteilt werden können. Mit dem Kriterium der Blutgruppenverträglichkeit kann die Chancengleichheit der Patientinnen und Patienten mit der Blutgruppe 0 oder B besser gewahrt werden. Aufgrund der Blutgruppenkompatibilität und der Verteilung der Blutgruppen in der Bevölkerung haben diese Patientinnen und Patienten eine geringere Wahrscheinlichkeit, ein Organ zu erhalten, als solche mit einer anderen Blutgruppe. Die Übereinstimmung des Alters zwischen Spender und Empfänger: Damit soll sichergestellt werden, dass eine verfügbare Leber bezüglich der Grösse und ihrer Leistungsfähigkeit zum Empfänger passt. Dank dieser Änderung können die Zuteilungsregeln für gespendete Lebern optimiert werden. Sie werden in der Organzuteilungsverordnung des EDI präzisiert.
BAG