Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat zusammen mit den Bahnen und dem Behinderten-
Dachverband das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen festgelegt und konkretisiert: Bis Ende 2023 werden rund 580 Bahnhöfe modernisiert und mit niveaugleichem Einstieg besser zugänglich gemacht
Mit dem flächendeckenden Erneuerungsprogramm im Umfang von über drei Milliarden Franken sind umfangreiche Bauarbeiten verbunden. Weitere rund 100 Bahnhöfe werden nach 2023 angepasst. Dies geht aus dem ersten Standbericht zur Umsetzung des BehiG an Bahnhöfen hervor, den das BAV am 6. Dezember 2018 veröffentlicht hat. Von der Umsetzung des BehiG an den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen profitieren alle Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Seniorinnen und Senioren, Passagiere mit viel Gepäck oder Kinderwagen sowie für Reisende, die nach einem Unfall an Krücken gehen, ist der niveaugleiche Einstieg wichtig, um den öV selbständig benützen zu können.
Rund drei Prozent mehr bauliche Anpassungen
Ziel des BAV ist es, die Vorgaben des BehiG an den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen aller Bahnen zeitgerecht, einheitlich und verhältnismässig umzusetzen. Dabei gilt es, die im Gesetz vorgesehene Verhältnismässigkeit auszulegen. Hierfür hat das BAV letztes Jahr eine vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV) entwickelte Planungshilfe weiterentwickelt und mit dem Behinderten-Dachverband Inclusion Handicap abgestimmt. Gegenüber der vom VöV erarbeiteten Vorlage wurden das Vorgehen, die Art und Weise der Erfassung und Gewichtung einzelner Bewertungskriterien zugunsten der Reisenden mit eingeschränkter Mobilität angepasst. Dies führt im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen des VöV zu rund drei Prozent mehr baulichen Anpassungen.
Grösstenteils bereinigt
2017 hat das BAV für die Umsetzung des BehiG an Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen zudem eine Planungsanweisung erarbeitet und die Bahnen beauftragt, ihre bisherige BehiG-Strategie unter Berücksichtigung dieser Planungsanweisung und der weiter entwickelten VöV-Planungshilfe weiter zu entwickeln. Seit diesem Frühling liegen dem BAV alle Umsetzungskonzepte der Bahnen vor. Inzwischen konnten sie grösstenteils bereinigt werden.
Weiteres Vorgehen bis Ende 2023
Von den gut 1’800 Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen in der Schweiz sind aktuell 41 Prozent bereits autonom und spontan im Sinne des BehiG benutzbar. Da sich darunter überdurchschnittlich viele grössere Bahnhöfe befinden, profitieren heute 59 Prozent der Ein- und Aussteigenden von der BehiG-Konformität. Mit den Umsetzungskonzepten der Bahnen besteht eine verlässliche Planung für das weitere Vorgehen bis Ende 2023. Bis dann werden rund 580 weitere Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen angepasst, verteilt über die ganze Schweiz. Damit werden dann 81 Prozent aller Ein- und Aussteigenden auf 74 Prozent der Bahnhöfe autonom und spontan reisen können. An den übrigen Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen werden die Bahnen Ersatzmassnahmen anbieten, meist in Form von Personalhilfe. Damit wird die Vorgabe des BehiG, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt werden muss, berücksichtigt.
180 Bahnhöfe noch nach 2023 fällig
In rund 180 Fällen werden offene Fragen bis Mitte 2019 geklärt und bei rund 100 Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen wird die gemäss der weiter entwickelten VöV-Planungshilfe nötige bauliche Anpassung erst nach Ende 2023 erfolgen. Das BAV wird die Bahnen, insbesondere die SBB als wichtigste Infrastrukturbetreiberin, bei der Umsetzung des BehiG weiterhin eng begleiten. Die Anpassungen sollen mit den laufenden Eisenbahn-Ausbauprogrammen und dem ordentlichen Substanzerhalt koordiniert werden, damit jeder Bahnhof und jede Eisenbahn-Haltestelle möglichst nur einmal umgebaut wird. Das BAV stellt die Finanzierung der Baumassnahmen über die Leistungsvereinbarungen für den Substanzerhalt und die Eisenbahn-Ausbauschritte sicher.
Tijana Nikolic