Am Freitag, 9. Dezember, hat der Bundesrat den ersten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des UnO-Protokolls betreffend dem Verkauf von Kindern, der Kinderprostitution und der Kinderpornografie verabschiedet.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich die Schweiz vollumfänglich an die Vorgaben des 2006 ratifizierten Protokolls hält und erhebliche Anstrengungen unternimmt, um den Schutz der Kinder vor Verkauf, Prostitution und Pornografie zu gewährleisten. Der Staatenbericht wurde auf Basis der Konsultationen verschiedener Bundesämter sowie der Befragung der Kantone, der kantonalen Direktorenkonferenzen und interessierter Organisationen erstellt. Der erste Staatenbericht der Schweiz verschafft einen Überblick über die aktuelle Situation in der Schweiz in den vom Protokoll abgedeckten Bereichen. In den letzten Jahren sind diverse Gesetzesänderungen zum besseren Schutz von Kindern erfolgt, die Opfer einer Straftat werden. Auch wurden umfangreiche und international koordinierte polizeiliche Aktionen gegen Kinderpornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern durchgeführt. Überdies wurden auf mehreren Ebenen Schulungs-und Präventionsprogramme lanciert sowie das Beratungsangebot für Kinder ausgebaut. Mit den Aktivitäten der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in den Bereichen Entwicklun gszusammenarbeit, Osthilfe und humanitäre Hilfe sowie mit weiteren Formen internationaler Zusammenarbeit trägt die Schweiz auch im Ausland zur Beseitigung der wichtigsten Faktoren bei, die einer Gefährdung von Kindern durch Menschenhandel, Prostitution, Pornografie und Sextourismus Vorschub leisten. Am 25. Mai 2000 verabschiedete die UNO-Generalversammlung das Fakultativprotokoll betreffend dem Verkauf von Kindern, der Kinderprostitution und der Kinderpornografie. Es ergänzt das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und bezweckt den besseren Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung. Die Schweiz hat das Protokoll am 19. September 2006 ratifiziert und am 19. Oktober 2006 in Kraft gesetzt. Heute zählt es insgesamt 151 Vertragsstaaten.
Rechte des Kindes
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) am 20.11.1989 verabschiedet. Das Übereinkommen zählt 193 Vertragsstaaten. Die Schweiz trat dem Übereinkommen am 24.02.1997 bei. Es garantiert in umfassender Weise die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Übereinkommen geht vom Grundsatz aus, dass bei allen das Kind betreffende Massnahmen, primär das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist. Das Übereinkommen enthält:
-ein Diskriminierungsverbot
-das Recht des Kindes auf Identität
-Bestimmungen über die Trennung von den Eltern und das rechtswidrige Verbringen von Kindern ins Ausland
-den Schutz vor sexueller Ausbeutung und vor Kinderhandel
-die klassischen Freiheits-und Prozessrechte sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte Der Kinderrechtsausschuss überwacht die Umsetzung des Übereinkommens. Die Mitgliedstaaten erstatten ihm regelmässig Bericht. Auch die beiden Protokolle sehen als Überwachungsmechanismus ein Berichtsverfahren vor. Die Schweiz hat am 19.01.2001 den 1. Bericht zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterbreitet. Tijana nikolic