Die Erfassung der Inanspruchnahme von Kinderbetreuung und deren Differenzierung nach diversen Merkmalen der Haushalte oder der betreuten Kinder
Im Jahr 2013 wurden 60% der 0- bis 12-jährigen Kinder institutionell oder nicht-institutionell familien- und schulergänzend betreut. In dieser Altersgruppe nehmen 30% der Kinder zumindest eine institutionelle Betreuungsform in Anspruch (z.B. Krippen, Tagesstrukturen, Tagesfamilien oder -mütter). In 44% der Fälle erfolgt die Betreuung ausschliesslich oder zusätzlich nicht-institutionell, d.h. die Kinder werden von einer/einem Hausangestellten (Nanny, Au-pair, Babysitter) oder einer nahestehenden Person (Verwandte, Bekannte, Nachbarn) betreut. Unabhängig vom Alter der Kinder bleibt die nicht-institutionelle Betreuung deutlich die am häufigsten genutzte Art der Betreuung.
Alter beeinflusst zeitliches Ausmass
Das Alter der Kinder beeinflusst das zeitliche Ausmass und die Art der Betreuung. Im Allgemeinen ist der Anteil der familienergänzend betreuten Kinder im Vorschulalter signifikant grösser (74%) als im Schulalter (54%). Folglich werden 46% der 4- bis 12-jährigen Kinder nicht familienergänzend betreut. Bei den unter 4-jährigen Kindern beträgt dieser Anteil 26%. Die 0- bis 3-jährigen Kinder weisen den höchsten Anteil von nicht-institutioneller Betreuung auf: Während einer üblichen Woche werden 56% aller Kinder dieser Altersgruppe von einer nahestehenden Person oder einer bzw. einem Hausangestellten betreut. Der Anteil der 0- bis 12-jährigen Kinder, die sowohl institutionell als auch nicht-institutionell betreut werden, beläuft sich auf 14%. Die Kombination dieser beiden Betreuungsarten ist bei Kindern im Vorschulalter häufiger (21%) als bei denjenigen im Schulalter.
Institutionelle Betreuung
Die Anteile der familien- und schulergänzend betreuten Kinder variieren je nach Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden. Eine nicht-institutionelle Betreuung (durch Hausangestellte oder nahestehende Personen) wird hauptsächlich während 1 bis 9 Stunden pro Woche beansprucht (27%), d.h. für eine kurze Betreuungsdauer – und zwar unabhängig vom Alter der Kinder. Der Anteil der 0- bis 3-jährigen Kinder, die während 10 bis 29 Stunden pro Woche nicht-institutionell betreut werden, beläuft sich auf 23%; bei den 4- bis 12-Jährigen ist dieser Anteil signifikant tiefer (10%). Was die institutionelle Betreuung betrifft, besuchen 20% der Kinder im Vorschulalter während 10 bis 29 Wochenstunden eine Krippe oder nehmen die Dienstleistungen einer Tagesmutter in Anspruch. Bei 14% der Kinder liegt die Betreuungsdauer zwischen 1 bis 9 Stunden und bei 5% bei 30 oder mehr Stunden pro Woche. Wenn die Kinder das obligatorische Schulalter erreicht haben (ab 4 Jahren), nimmt die Dauer der institutionellen Betreuung (Anzahl Stunden) signifikant ab: 8% der Kinder beanspruchen während 10 bis 29 Stunden pro Woche Tagesstrukturen oder werden von einer Tagesmutter betreut, weniger als 1% von ihnen werden während 30 oder mehr Stunden betreut.
In der Stadt Zürich gibt es im Bereich familienergänzende Kinderbetreuung eine grosse Auswahl:
Au-Pair
Ein Au-Pair lebt in der Gastfamilie und betreut dort eines oder mehrere Kinder. Zu den Aufgaben können auch leichte Hausarbeiten gehören. Als Gegenleistung erhält das Au-Pair Verpflegung, Unterkunft und ein Taschengeld. In der Regel stammt das Au-Pair aus einem fremden Sprachgebiet und besucht eine Sprachschule. Die Gasteltern übernehmen oft einen grossen Teil des Schulgeldes.
Babysitter betreuen kleine Kinder bei kürzerer Abwesenheit der Eltern (einige Stunden). Die Betreuung findet eher sporadisch statt und beinhaltet keinen Erziehungsauftrag. Entgelt und Betreuungszeiten werden frei vereinbart. Ein Babysitting-Kurs beim Zürcher Rotkreuz-Kantonalverband vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Das Babysitter-Handbuch ist für junge Menschen erstellt worden, die Betreuungsaufgaben von Babys und Kindern wahrnehmen.
Chinderhüeti/Kinderhütedienst
Eine Chinderhüeti ist ein stundenweises Angebot, in dem Kinder verschiedenen Alters sporadisch in Gruppen betreut werden. Die Eltern werden während einer kürzeren Zeit entlastet, in der sie Einkäufe erledigen oder Termine wahrnehmen können. Mit der Chinderhüeti können zwar Engpässe überbrückt werden – sie eignet sich jedoch nicht zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Chrabbelgruppe
Die Chrabbelgruppe hilft Eltern, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Mütter und Väter lernen andere Eltern in ähnlichen Situationen kennen, können voneinander lernen und sich gegenseitig auch über den Treff hinaus unterstützen. Das Kind kommt mit anderen Kindern in Kontakt, macht erste Gruppenerfahrungen und gewöhnt sich an andere Personen und an eine neue Umgebung.
Kita (Kindertagesstätte/Kinderkrippe)
In einer Kita werden Kinder im Vorschulalter regelmässig ganztags an Werktagen betreut. Die meisten Kitas verlangen eine Mindestbetreuungszeit von zwei Tagen. Die Betreuungseinheiten können sich über ganze oder halbe Tage erstrecken. In Einzelfällen kann auch eine regelmässige stundenweise Betreuung vereinbart werden. Die während der Betreuungszeit üblichen Mahlzeiten (Znüni, Zmittag, Zvieri) werden in der Kita eingenommen. Die Betreuung dient meistens der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die soziale und sprachliche Integration der Kinder und ihre Entwicklung in der Gruppe.
Mittagstisch
Ein Mittagstisch bietet Kindern im Schulalter die Möglichkeit, die Mittagszeit zu verbringen und eine geregelte und kostengünstige Mahlzeit einzunehmen. Das Angebot beinhaltet eine altersabhängig verschieden intensiv ausgestaltete pädagogische oder soziokulturelle Betreuung. Mittagsbetreuung bietet auch das Schul- und Sportdepartement
Nanny
Eine Nanny betreut die Kinder bei den Familien zu Hause. Sie ist eine Hausangestellte im vorzugsweise langfristigen Arbeitsverhältnis. Auf Wunsch der Familie lebt eine Nanny auch mit der Familie unter einem Dach. Je nach Vereinbarung übernimmt eine Nanny Erziehungs-, Ausbildungs- und Pflegeaufgaben, bringt und holt die Kinder von Kita, Kindergarten oder Schule, kocht und erledigt anfallende Hausarbeiten. Mit einer Nanny geniesst eine Familie grosse Flexibilität bei der Tagesplanung. Verschiedene Organisationen vermitteln Nannies. Genauere Angaben finden Sie in der Adressliste Familienentlastung/Kinderbetreuung. Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich bietet mit dem Lehrgang zur Nanny SRK Kanton Zürich eine Ausbildung für Personen, die gerne in der Kinderbetreuung arbeiten wollen und sich dazu theoretisches Grundwissen aneignen möchten.
Spielgruppe
In einer Spielgruppe erhalten 6 bis 10 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Kindergarteneintritt die Möglichkeit zum angeleiteten oder freien Spiel in einer Gruppe. Die Kinder werden in ihren sozialen Fähigkeiten frühzeitig gefördert und lernen in konstanten Gruppen, sich in einem Beziehungsgefüge zurechtzufinden und zu behaupten. Mahlzeiten werden nicht angeboten. Der Schweiz. Spielgruppen-LeiterInnen-Verband (SSLV) empfiehlt ein bis drei wöchentliche Besuche für ein bis drei Stunden.
Tagesfamilie
Tagesfamilien betreuen ein Kind oder mehrere Kinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit bei sich zu Hause oder im Haus der Eltern. Die Betreuungszeiten werden individuell vereinbart. Die Tageseltern haben Erfahrung in der Kinderbetreuung. Die Vermittlung erfolgt durch die Stiftung GFZ (Gemeinnützige Frauen Zürich). Dieser wählt Tagesfamilien sorgfältig aus und begleitet sie fachlich. Die Fachstelle Pflegekinder beaufsichtigt Tagesfamilien, in denen die Kinder über 20 Stunden pro Woche betreut werden.
Pflegefamilie
Pflegefamilien betreuen ein Kind oder mehrere Kinder bis zum 15. Altersjahr bzw. bis zur Beendigung der obligatorischen Schulzeit bei sich zu Hause. Die Betreuung umfasst mindestens drei Übernachtungen und ist in jedem Fall melde- und bewilligungspflichtig (auch wenn die Betreuung durch nahe Verwandte erfolgt). Anmeldung und Vermittlung durch die Fachstelle Pflegekinder. Die Fachstelle Pflegekinder beaufsichtigt und betreut Pflegeverhältnisse in Zusammenarbeit mit den Sozialzentren der Stadt Zürich.
Tauscheltern
Tauscheltern teilen die Betreuung ihrer Kinder unter sich auf. Zwei Familien vereinbaren die gegenseitige Betreuung ihrer Kinder, wodurch für beide Familien keine Betreuungskosten anfallen.