Der Bundesrat stellt einen Gegenentwurf zur Velo-Initiative zur Diskussion. Damit will er verhindern, dass der Staat Fuss-, Wander- und Velowege fördern muss
Velowege seien Sache der Kantone und Gemeinden, schreibt die Regierung im Bericht zur Vernehmlassung, die sie am Mittwoch eröffnet hat. Ausserdem seien dem Bund bei der Wahrnehmung neuer Aufgaben finanzielle und personelle Grenzen gesetzt.
Die übrigen Teile der Initiative übernimmt der Bundesrat mit geringfügigen Änderungen. Es handelt sich um eine Ergänzung der Verfassungsbestimmung über Fuss- und Wanderwege. Neu soll der Bund auch Grundsätze über für den Alltags- und Freizeitveloverkehr festlegen. Zudem sollen künftig auch aufgehobene Velowege ersetzt werden müssen.
1,8 Millionen Franken sowie 2,5 Vollzeitstellen vorgesehen
Der direkte Gegen-vorschlag sieht vor, dass der Staat Massnahmen der Kantone und Dritter unterstützen kann. Eine Pflicht zur Förderung, wie sie die Initiative fordert, ist nicht vorgesehen.
Der Bundesrat unterstütze die verkehrspolitische Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen grundsätzlich, heisst es in dem Bericht. Er sei zudem bereit, auch in dem Bereich koordinierende und unterstützende Funktion wahrzunehmen.
Der Bund rechnet dafür mit einem ähnlichen Aufwand wie bei den Fuss- und Wanderwegen. Dieser beläuft sich derzeit auf rund 1,8 Millionen Franken pro Jahr sowie 2,5 Vollzeitstellen.
Der tatsächliche Zusatzaufwand fiele kleiner aus, da das Bundesamt für Strassen schon heute 1,1 Millionen Franken und 1,5 Vollzeitstellen im Zusammenhang mit dem Veloverkehr aufwendet. Die Vernehmlassung dauert bis am 17. November.
Die Volksinitiative “Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege” (Velo-Initiative) stammt von Pro Velo, dem Dachverband für die Interessen der Velofahrenden, und wird von 26 Verbänden und Parteien unterstützt. Neben Verkehrsverbänden gehören auch Organisationen aus dem Gesundheits-, Energie- und Umweltbereich dazu. Sie zeigten sich grundsätzlich erfreut ob des bundesrätlichen Gegenvorschlags.
T.N.