Agrarpolitik nach 2017: Pläne und Schwerpunkte
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2014 über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2017 diskutiert und die Schwerpunkte festgelegt: Im Fokus stehen ein erfolgreicher Absatz auf den Märkten, die nachhaltige Produktion und Ressourcennutzung sowie die unternehmerische Entfaltung der Betriebe.
Gleichzeitig hat der Bundesrat auch die Initiative für Ernährungssicherheit des Schweizer Bauernverbandes diskutiert. Der Bundesrat will der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber stellen. Ziel ist es, die Ernährungssicherheit in einem umfassenden Sinn in die Verfassung aufzunehmen. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung, und Forschung (WBF) beauftragt, zu beiden Geschäften für das 1. Semester 2015 eine Vernehmlassung vorzubereiten.
Die Bereitstellung von genügend Nahrungsmitteln in ausreichender Qualität ist auf globaler Ebene eine zentrale Herausforderung der Zukunft. Deshalb ist es für den Bundesrat wichtig, dass die Schweiz aus dem vorhandenen natürlichen Potenzial, wie zum Beispiel dem zur Verfügung stehenden Boden, mit einer effizienten Produktion das Optimum herausholt. Um dies zu erreichen, sollen sich die landwirtschaftlichen Betriebe noch stärker auf den Markt ausrichten, nachhaltig und ressourceneffizient produzieren und sich unternehmerisch entfalten können. Da mit der Agrarpolitik 2014-2017 ein grosser Systemwechsel bei den Direktzahlungen vollzogen wurde, sollen für die Periode 2018-2021 keine Gesetzesanpassungen vorgeschlagen werden. Hingegen sollen die bestehenden Massnahmen auf Verordnungsstufe konsolidiert und optimiert werden. Dieses Vorgehen entspricht dem Anliegen von Nationalrat Beat Jans. Im Fokus der Optimierung stehen für den Bundesrat die Reduktion des administrativen Aufwandes und die Identifikation von Regelungen, die die unternehmerische Leistungsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe stärken. Der geltende Verfassungsartikel und die Ausgestaltung der Agrarpolitik gewährleisten heute die Ernährungssicherheit für die Schweiz. Der Begriff als solcher ist jedoch nicht explizit in der Verfassung festgeschrieben. Die Initiative für Ernährungssicherheit des Schweizer Bauernverbandes will diese Lücke schliessen, sie macht dies jedoch nur unvollständig und einseitig. Der Bundesrat will deshalb mit einem direkten Gegenentwurf das Konzept der Ernährungssicherheit umfassend definieren und auch inhaltliche Schwerpunkte mit einem langen Zeithorizont festlegen.
Dazu gehören neben der Inlandproduktion die Stärkung der unternehmerischen Leistungs-fähigkeit der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft, die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion und die Förderung einer standortgerechten und ressourceneffizienten Produktion von Lebensmitteln. Der direkte Gegenentwurf unterstützt die Weiterentwicklung der Agrarpolitik indem er eine nachhaltige Inlandproduktion in den Vordergrund stellt und sie in der Verfassung verankert. Gleichzeitig soll er sichtbar machen, dass Importe nötig sind um in der Schweiz die Ernährungssicherheit zu erhalten. Sie sollen deshalb in der Ausgestaltung der Agrarpolitik ebenfalls berücksichtigt werden. Die Schweiz soll ausserdem als Importeurin von Nahrungsmitteln auch global mehr Verantwortung übernehmen.
Quelle: WBF