Die Kontrollorgane führten 2014 insgesamt 38‘981 Personenkontrollen durch und vermuteten in 13‘594 Fällen Schwarzarbeit. Die Nutzung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens bei geringen Lohnvolumen hat weiter zugenommen
Die Zahl der vermuteten Verstösse gegen Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Ausländerrecht sowie die Zahl der Rückmeldungen der Migrationsämter über verhängte Sanktionen ging im Jahr 2014 zurück (vermutete Verstösse: -14%, Sanktionen: -13%). Da die Kantone die Kontrollschwerpunkte jährlich neu festlegen, lässt eine Abnahme an Verdachtsfällen und Rückmeldungen nicht zwingend auf eine Abnahme der Schwarzarbeit schliessen. Im Bereich des Quellensteuerrechts sind die vermuteten Verstösse sowie die verhängten Sanktionen gestiegen (+ 12% bzw. + 450%). Im Sozialversicherungsrecht konnte eine leichte Zunahme der Verdachtsfälle festgestellt werden (+ 3.2%), während die verhängten Sanktionen leicht gesunken sind (- 3%). Die Zahl der Nutzer des vereinfachten Abrechnungsverfahrens zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bei geringen Lohnvolumen entwickelte sich im Jahr 2014 weiterhin erfreulich. Sie stieg gegenüber dem Jahr 2013 von 41‘248 auf 48‘772. 2013 wurden 18‘081‘930 Franken über dieses Verfahren abgerechnet (+2.4 Mio.). Die abgerechneten Beiträge für das Jahr 2014 sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts noch nicht bekannt.
Die Eindämmung der Schwarzarbeit kann verbessert werden
Der Jahresbericht des SECO über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zeigt, dass die kantonalen Inspektoren im Jahr 2014 total 12’009 Betriebs- und 38’981 Personenkontrollen durchführten. Die Zahl der Personenkontrollen hat gegenüber dem Vorjahr stark zugenommen (+12%), während die Betriebskontrollen stabil geblieben sind. Die Kantone setzten im Jahr 2014 rund 70 Vollzeitstellen im Kampf gegen die Schwarzarbeit ein, die vom SECO mitfinanziert werden. Gegenüber 2013 bedeutet dies eine Erhöhung von einer Stelle. Aus der Evaluation des BGSA im Jahr 2012 ging hervor, dass die Eindämmung von Schwarzarbeit noch verbessert werden kann. Entsprechend beauftragte der Bundesrat das WBF, bis Ende 2014 Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs des BGSA sowie die Notwendigkeit einer Gesetzes- oder Verordnungsrevision zu prüfen. Diese Prüfung hat ergeben, dass Revisionsbedarf u.a. in folgenden Bereichen besteht: Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Kontrollorganen und den beteiligten Behörden, Sanktionierung von Meldepflichtverstössen, Stärkung der Rolle des Bundes und Anpassung der Finanzierung. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag am 1. April 2015 in die Vernehmlassung geschickt. Um die kantonalen Inspektoren in ihrer Tätigkeit weiter zu unterstützen, hat das SECO im Jahr 2014 zusätzlich Schulungsunterlagen erarbeitet. Die Kantone und der Bund haben zudem gemeinsam ein neues Ausbildungskonzept für die Kontrollorgane erstellt.