12’000 Arbeitsplätze würden wegen der Erbschaftssteuer pro Jahr verloren gehen, zeigt eine neue Studie der Universität St. Gallen auf
Auch käme es zu einem Rückgang der Bruttoanlageinvestitionen von rund 5 Prozent. Die Studie wurde von der Unternehmergruppe Nein zur Bundeserbschaftssteuer und dem Verein für den Erhalt der Schweizer KMU in Auftrag gegeben. Durch die Erbschaftssteuer würden flüssige Mittel aus den Unternehmen abfliessen. Andererseits würde sich der langfristig denkende Unternehmer auf den Erbfall vorbereiten und Rückstellungen tätigen, damit im Erbfall die Steuer bezahlt werden könnte. «Diese beiden Faktoren wirken sich negativ auf die Investitionstätigkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens aus», sagt der Studienverfasser Franz Jäger. Die Folge seien eine schwächere Wirtschaft und weniger Arbeitsplätze. Sein Fazit: «Für die Unterstützung der AHV wird ein hoher volkswirtschaftlicher Preis gezahlt, der sich langfristig über tiefere Beitragszahlungen sogar negativ auf die AHV auswirken kann.» Die Initiative helfe nicht, die AHV nachhaltig zu sanieren. Dem widerspricht Andreas Käsermann, Kampagnenleiter der Erbschaftssteuerreform. «KMU und Familienunternehmen sollen mit einem Freibetrag von 50 Millionen Franken geschont werden.» Deshalb sei auch kein Arbeitsplatzverlust zu befürchten. Den Freibetrag habe man bewusst nicht im Initiativtext aufgeführt, da man sich nicht auf eine bestimmte Summe festlegen könne. Dieser könne schliesslich teuerungsbedingt in zwanzig Jahren völlig anders ausfallen.
Es wird so viel vererbt, wie noch nie
Käsermann bekräftigt: «Wir wollen nicht die Wirtschaft schwächen oder Arbeitsplätze gefährden – auch wenn unsere politischen Gegner das behaupten.» Ziel der Initiative sei eine Gesellschaft, die auf mehr Gleichheit basiere. Ausserdem würde die Steuer über die AHV auch der Allgemeinheit zugute kommen. Berechnungen der Universität St. Gallen – basierend auf den Daten der Eidgenössischen Finanzverwaltung – haben gezeigt, dass in der Schweiz so viel vererbt wird wie noch nie. Das Gesamtvolumen der Schenkungen und Erbschaften ist seit dem Jahr 2000 von knapp 35 Milliarden Franken auf über 47 Milliarden Franken im Jahr 2013 gewachsen – ein Plus von 36 Prozent. Der Kanton Neuenburg sticht mit einer Maximalbelastung von 7,8% heraus. Auch die Kantone Tessin, Waadt, Jura, Aargau und insbesondere Luzern kennen eine höhere Belastung. Graubünden und Nidwalden weisen eine unterdurchschnittliche Erbschaftssteuerbelastung aus. Zürich (293 Millionen im Jahr 2012), Waadt (183 Millionen im Jahr 2013) oder Genf nehmen am meisten Erbschafts- und Schenkungssteuereinnahmen ein. Zum Vergleich; in Deutschland beträgt der Erbschaftsteuersatz 30 Prozent, in Grossbritannien 40 Prozent. Nun aber soll es den vom plötzlichen Geldregen Gesegneten an den Kragen gehen. Im Juni stimmen die Schweizer Bürger über die Erbschaftssteuer-Initiative ab. Diese sieht eine Steuer von 20 Prozent auf grosse Vermögen von über 2 Millionen. Wer ohne eigenes Zutun Millionen- oder Milliardenvermögen erbe, solle auch Steuern bezahlen, finden die Initianten. So würde die «ungleiche Vermögensverteilung etwas ausgeglichen». Von den geschätzten Erträgen sollen 2 Milliarden in die AHV fliessen, eine Milliarde soll an die Kantone gehen. Somit würden laut den Initianten «Leute mit normalen Einkommen» und KMU entlastet.