Zielwerte sind überzeugender als starre Quoten. Sie üben Druck aus, lassen aber Zeit um Führungsfrauen nachzuziehen
Im vergangenen November hat der Bundesrat beschlossen, eine Zielquote von 30% Frauen in den Verwaltungsräten von 24 bundesnahen Betrieben einzuführen. Wahlgremium der Verwaltungsräte dieser Firmen ist in allen Fällen der Bundesrat. Die Richtlinien sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten und sollen bis 2020 umgesetzt werden. Die Frauenquote ist keine verbindliche juristische Vorgabe, sondern nur eine Selbstverpflichtung. Der Ansatz mag ambitioniert erscheinen, aber er ist stimmtmit den Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) überein. In ihrem letzten Länderreport über die Schweiz unterstützt die OECD die Zielwerte für den Frauenanteil in Verwaltungsräten. “Quoten für Verwaltungsräte sind nicht zwingend ökonomisch effizient, und darum sind sie lediglich die zweitbeste Option”, sagt Richard Dutu, Ökonom bei für die Schweiz zuständigen Abteilung der OECD in Paris.
Doch Quoten seien sinnvoll, “als Zielvorgabe oder im Extremfall als regulatorische Massnahme, wenn es bei der Gleichstellungsfrage keinen erkennbaren Fortschritt gibt”. In ihrem letzten Länderreport über die Schweiz stellt die OECD fest, Frauen seien in der Schweiz in einer guten Position, um Top-Jobs zu übernehmen, seit sie gleich gut ausgebildet seien wie die Männer. Dennoch seien sie in den Verwaltungsräten immer noch untervertreten. Der Anteil Frauen habe zugenommen, doch im Vergleich zu den nordischen Ländern, aber auch zum Nachbarland Frankreich, gebe es in der Schweiz immer noch prozentual weniger Frauen in Top-Positionen. Für eine Gruppe ähnlich gelagerter Personen mit einem ähnlichen beruflichen und bildungsmässigen Hintergrund sei es schwieriger, originelle Ideen zu produzieren, als für gemischte Gruppen, so die Logik. Die Richtlinie, mit welcher der Bundesrat die Frauenquote in den Verwaltungsräten der bundesnahen Betriebe (Post, Swisscom, Finma, Skyguide u.a.) bis 2020 auf 30% erhöhen will, sei “ein wichtiger Schritt, und der Bundesrat geht wesentlich weiter als in der Lohngleichheitsfrage”, sagt Fetz.
Doch weitere Massnahmen nicht umsetzbar
Die relativ bescheidene staatliche Unterstützung für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung gilt als einer der Gründe für den tiefen Frauenanteil. Laut Dutu bringen Frauen in den Verwaltungsräten den Firmen Vorteile. “Weitere Massnahmen auf Bundesebene sind im Moment praktisch nicht umsetzbar. Aber die Firmen arbeiten gegen sich selbst, wenn sie nicht mehr Frauen in Führungspositionen aufnehmen”, sagt Fetz. Damit nimmt sie eine pragmatische Haltung ein, denn sie hat wenig Hoffnung darauf, dass Quoten auf der politischen Ebene mehrheitsfähig wären. Im vergangenen Dezember hat das Parlament einen sozialdemokratischen Vorstoss abgelehnt, der eine Frauenquote von 40% für börsenkotierte Unternehmen und für bundesnahe Betriebe forderte. Was die Bevölkerung von einer Frauenquote hält, wird ein Test am 9. Februar zeigen. Dann stimmt der Kanton Baselstadt über eine 30%-Quote in den Verwaltungsräten der staatsnahen Betriebe ab. Die Privatindustrie ihrerseits hält nicht viel von vorgeschriebenen Quoten.
Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes zeigte, dass die Firmen selber bestimmen möchten, wie sie ihre Verwaltungsräte zusammensetzen wollen. “Die Flexibilität und Organisationsfreiheit der Firmen dürfen nicht eingeschränkt werden”, sagt Verbandspräsident Valentin Vogt. In der Umfrage gaben 75% der 150 beteiligten Firmen an, sie planten, den Frauenanteil in ihren Verwaltungsräten in den kommenden sechs Jahren zu erhöhen. Der Verband räumt ein, dass es Anstrengungen brauche, trotz der in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte. Die Schweiz liegt mit 16% weiblichen Verwaltungsräten bei den börsenkotierten Firmen zurzeit unter dem europäischen Durchschnitt. Im vergangenen November hat die Europäische Union die Einführung einer Frauenquote von 40% beschlossen. Doch die Schweiz ist als nicht EU-Mitglied davon nicht betroffen. Dazu kommt, dass die Quote auch in der EU noch einen langen gesetzgeberischen Prozess vor sich hat, bevor sie eingeführt werden kann.