Claudia Chinello, 32, Betriebsökonom, arbeitete im Casino Zürichsee in Pfäffikon, sie gab Pokerkurse für Anfänger. Bald konnte sie ein eigenes Kurslokal in Zürich eröffnen, die PokerAcademy, doch auch ihr Betrieb ist vom Poker-Verbot betroffen. zum InterviewFrau Chinello, was ist die PokerAcademy.ch genau?
Die PokerAcademy.ch die bekannteste Poker-Event-Agentur der Schweiz, unsere Haupttätigkeit sind Poker-Events für Firmen und private Veranstaltungen. Nebenbei geben wir auch Kurse für Fortgeschrittene und Turnierspieler und ich bilde Poker-Dealer aus.
Worum geht es beim Poker-Verbot, welches das Bundesgericht erlassen hat, genau?
Ende 2007 hat die ESBK, die Eidgenössische Spielbanken Kommission, entschieden, dass Poker – sofern man sich an gewisse Turnierstrukturen hält – ein Geschicklichkeitsspiel und kein Glücksspiel ist. Daraufhin sind etliche Turnierveranstalter aus dem Boden geschossen, die Pokerturniere bis zu einem Maximaleinsatz von 500 Franken veranstalten durften.
Der Casinoverband hat gegen das Urteil von der ESBK geklagt und jetzt in letzter Instanz vor dem Bundesgericht Recht erhalten. Doch das Urteil ist falsch.
Mit seinem Entscheid widerspricht das Bundesgericht sowohl der ESBK als auch dem Bundesverwaltungsgericht. Die beiden Instanzen hatten die Ansicht vertreten, dass beim Poker die Geschicklichkeit für den Erfolg überwiege. Öffentliche gewerbliche Turniere würden damit nicht von der Spielbankengesetzgebung erfasst und dürften mit Einwilligung des jeweiligen Kantons auch ausserhalb einer lizenzierten Spielbank von privaten Anbietern durchgeführt werden. Damit ist nun aber definitiv Schluss. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizer Casino Verbandes mit seinem jüngsten Entscheid gutgeheissen.
Welche Auswirkungen hat das Verbot auf Ihr Geschäft?
Bei mir werden höchstwahrscheinlich die Buchungen von Kursen zurückgehen und der Bedarf nach Pokerdealern wird auch sinken. Ich habe für den nächsten Dealerkurs gerade mal eine einzige Anmeldung. Da ich mit Privat- und Firmen-Turnieren allerdings nicht direkt von dem Gesetz betroffen bin, kann ich auch weiterhin meiner Haupttätigkeit nachgehen.
Verstehen Sie, wieso es zu diesem Verbot kam?
An und für sich kann ich den Entscheid versuchen nachzuvollziehen. Im umliegenden Ausland herrscht in Bezug auf Poker nirgends eine so liberale Gesetzgebung wie sie bis anhin hier in der Schweiz galt. Wer sich nicht mit Poker befasst – oder nur wenig – für den wird das Spiel schnell einmal zum Glücksspiel, da er sich gar nicht in die Komplexität der Entscheidungsfindung eines Pokerspielers eindenken kann. Wie auch! Ich hätte von unseren Behörden allerdings mehr Engagement erwartet, es wurden wie es scheint weder Fachleute zu Rate gezogen, noch wurde mit den Pokeranbietern ein Treffen veranstaltet.
Aber das soll jetzt nachgeholt werden, die riesige Pokergemeinde in der Schweiz lässt das Urteil nicht auf sich sitzen. Der Entscheid ist eine Tragödie und sicher nicht im Sinne des Bürgers.
Am Samstag, 05. Juni 2010, haben sich die Pokerveranstalter der Schweiz sowohl in Yverdon als auch in Regensdorf getroffen und werden nun gemeinsam gegen das Urteil angehen.
Bleiben Sie interessiert – es wird sicher spannend werden.
Manuela Salamone