Bund und Kantone sollen den Bedarf an Organen sowie den Nutzen einer Spende für die Patientinnen und Patienten thematisieren, beispielsweise im Rahmen von Informationskampagnen
Angesichts einer weiterhin tiefen Zahl von Organspendern möchte die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK), dass die Behörden die Bevölkerung stärker für das Thema sensibilisieren. Dies solle bei den laufenden Beratungen in das Transplantationsgesetz kommen. Zudem sollen die Behörden der Bevölkerung Möglichkeiten aufzeigen, den eigenen Willen bezüglich der vorbereitenden medizinischen Massnahmen im Zusammenhang mit Organspenden und der damit verbundenen Risiken und Belastungen zu äussern. Am Freitag von der Stiftung Swisstransplant präsentierte Zahlen zeigten einmal mehr, dass in der Schweiz die Spenderrate tief ist. Die Schweiz befindet sich im Europavergleich im unteren Drittel. Rund 500 Menschen erhielten 2014 in der Schweiz eine Organspende. Pro Woche stirbt laut Swisstransplant im Schnitt mindestens ein Patient, der vergeblich auf ein Organ gewartet hatte. Besonders betroffen seien diejenigen, die ein Herz, eine Lunge oder eine Leber benötigt hätten.
Dank dem Import von Organen aus dem Ausland erhielten im vergangenen Jahr insgesamt 504 Patientinnen und Patienten ein neues Organ. Die Warteliste wuchs jedoch weiter an: 1370 Personen warteten Ende 2014 auf ein lebensrettendes Organ. Das sind rund 100 mehr als noch im Vorjahr. Den Mangel an Spenderorganen wollen Bund und Kantone mit einem 2013 lancierten Aktionsplan bekämpfen. Ziel ist es, unter anderem mit gezielter Information bis 2018 eine Rate von 20 Spenderinnen und Spendern pro Million Einwohner zu erreichen.
Es sind mehrere Präzisierungen vorgesehen
In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission das revidierte Transplantationsgesetz mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Dieses ist nun bereit für die Beratung im Nationalrat. Über die meisten vorgesehenen Änderungen hatte die Kommission schon früher entschieden. Die Revision sieht verschiedene Präzisierungen vor. So wird genauer geregelt, wann die Angehörigen gefragt werden können, ob sie mit einer Organentnahme einverstanden wären. Im Gesetz soll verankert werden, dass die Anfrage an die Angehörigen und deren Zustimmung zur Entnahme erfolgen kann, nachdem entschieden worden ist, die lebenserhaltenden Massnahmen abzubrechen – also bereits vor dem Tod. Nicht vorgesehen ist im Gesetzesentwurf des Bundesrates ein Wechsel von der Zustimmungslösung zur Widerspruchslösung. Dennoch stand dieses Thema bei den Beratungen im Vordergrund. Heute dürfen Organe einer verstorbenen Person nur dann entnommen werden, wenn die Person oder deren Angehörige zugestimmt haben. Bei der Widerspruchslösung müssten Personen, die keine Organe spenden wollen, dies ausdrücklich festhalten. Sowohl der Ständerat als auch die Nationalratskommission haben sich gegen diese Lösung ausgesprochen. Wie der Nationalrat entscheidet, wird sich zeigen: Er hatte einer Motion zugestimmt, welche die Einführung der Widerspruchslösung verlangt.