Aufgrund der Budgetkürzung vom 13. Dezember 2013 müssen massive Einschnitte im Betriebskonzept der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) vorgenommen werden
Eigentlich hält der Stadtrat am Grundsatz «keine Ausnüchterungen ohne medizinische Betreuung» fest. Jetzt soll jedoch die ZAS per 1. April 2014 nur noch in den Nächten von Donnerstag, Freitag und Samstag geöffnet sein. Seit 2010 betreiben das Polizei- und das Gesundheits- und Umweltdepartement gemeinsam die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) im Amtshaus I. Zwar hatte der Gemeinderat am 29. Februar 2012 dem für die Weiterführung des Pilotbetriebs der ZAS bis März 2015 notwendigen Bruttokredit zugestimmt. Im Rahmen der Budgetdebatte vom 13. Dezember 2013 hat er nun aber 400 000 Franken, das heisst zwei Drittel des Budgets 2014, für die medizinische Betreuung in der ZAS, gestrichen. Diese Kürzung lässt sich nicht ohne massive Einschnitte im Betriebskonzept umsetzen. Mit dem reduzierten Betrag kann die medizinische Betreuung durch eine externe Firma im Jahr 2014 nur noch während rund 200 Nächten sichergestellt werden. Die Städtischen Gesundheitsdienste verfügen über zu wenig eigenes Personal, um die benötigten medizinischen Leistungen an den übrigen Nächten und tagsüber anstelle der externen Firma zu übernehmen.
Die Hälfte der tausend Klienten und Klientinnen, die der ZAS aufgrund der Erfahrungen 2013 im laufenden Jahr voraussichtlich zugeführt werden, können Donnerstag bis Samstag von 22.00 bis 12.00 Uhr am Folgetag nach wie vor in der ZAS betreut werden. Rund 500 Personen werden während der übrigen vier Nächte und tagsüber wieder auf die Regionalwachen der Stadtpolizei gebracht werden müssen. Für die medizinische Beurteilung müsste in sol-chen Fällen ein Arzt beigezogen werden. Ist die Hafterstehungsfähigkeit nicht gegeben, was mehrheitlich der Fall sein wird, ist eine Überführung in ein Spital nötig.
Der Stadtrat hält am Grundsatz «keine Ausnüchterungen ohne medizinische Betreuung» fest. Er wird dem Gemeinderat im Frühling 2014 eine Weisung für den definitiven Betrieb einer Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) unterbreiten.