Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) als Fachbehörde für Fragen der nachhaltigen Entwicklung lädt dazu ein, Projekte zur nachhaltigen Ernährung einzureichen. Die Projekte sind ein Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Wie wir uns ernähren, hat häufig weitreichende Folgen, beispielsweise für die eigene Gesundheit, den Ressourcenverbrauch sowie für die lokalen wirtschaftlichen Akteure. Kantone und Gemeinden haben eine gute Ausgangsposition, Initiativen für eine nachhaltigere Ernährung zu lancieren, so etwa bei der Verpflegung in Schulen, Spitälern oder sozialen Institutionen.
Deshalb legt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bei seinem jährlich ausgeschriebenen Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung dieses Jahr den Schwerpunkt auf Projekte zur Förderung einer nachhaltigen Ernährung. Gesucht sind Ideen, wie beispielsweise für die Förderung klimafreundlicher Menus oder Absatzmöglichkeiten für lokal produzierte Produkte.
Das ARE schreibt das Förderprogramm zusammen mit dem Programm «Citoyenneté: mitreden, mitgestalten, mitentscheiden» der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) aus. «Citoyenneté» fördert die Mitwirkung der gesamten Gesellschaft durch partizipative Prozesse. Diese sollen auch bei den Projekten des Förderprogramms gestärkt werden.
Im Rahmen des Förderprogramms Nachhaltige Entwicklung wurden seit 2001 fast 400 Projekte unterstützt. Das Programm versteht sich als Starthilfe für Vorhaben, die für die Umsetzung reif sind und sich positiv auf eine nachhaltige Entwicklung auswirken. Das Programm fügt sich in die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 des Bundesrates ein und soll zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Staatengemeinschaft beitragen, die der neue globale Rahmen für nachhaltiges Handeln ist.
Bislang hat das ARE vor allem Projekte von Gemeinden und Kantonen unterstützt; neu sollen nun auch regionale Netzwerke als Träger fungieren. Projektanträge müssen bis 30. September 2016 eingereicht werden. Die Projekte müssen spätestens im Januar 2017 beginnen.
Nachhaltige Entwicklung und die Agenda 2030
Um zur globalen wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen, menschliches Wohlergehen zu fördern und die Umwelt zu schützen, verabschiedete die Staatengemeinschaft 2015 – darunter auch die Schweiz – die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Dieser weltweite Aktionsplan umfasst 17 Ziele (Sustainable Development Goals SDG). Die SDG gelten weltweit: Alle Länder sollen gemäss ihren Kapazitäten dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Auch die Schweiz ist aufgefordert, die Ziele auf kantonaler und lokaler Ebene umzusetzen.
Die nachhaltige Entwicklung kann vereinfacht mit dem Drei-Dimensionen-Konzept dargestellt werden. Die drei Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft stehen in Wechselwirkung. Wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Prozesse sind vernetzt und beeinflussen sich gegenseitig. Dabei ist eine Entwicklung nur dann nachhaltig, wenn sie die Bedürfnisse zukünftiger Generationen nicht beeinträchtigt. Wichtig ist auch die Partizipation, das heisst die Möglichkeit der gesamten Bevölkerung, die Zukunft mitzugestalten.
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