Die Zahl der laufenden IV-Renten wie auch jene der neu zugesprochenen Renten sind im Jahr 2012 erneut gesunken
Die Neurenten pendeln seit 2010 um den gewichteten Wert von rund 15’000. Im Januar 2013 betrug die Zahl der gewichteten Renten der Invalidenversicherung in der Schweiz und im Ausland 234’600. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 1.8% (4‘200 Renten) abgenommen. Dies ist der deutlichste Rückgang seit Januar 2006, als mit 257’500 gewichteten Renten der höchste Rentenbestand erreicht worden war. Die Zahl der 2012 zugesprochenen gewichteten Neurenten hat mit 14‘600 einen neuen Tiefststand erreicht, nachdem sie 2011 wieder leicht angestiegen war. Die Abnahme der Neurenten seit 2003 beträgt rund 47%. Das Gegenstück zu den seit 2003 sinkenden Neurentenzahlen ist die Tatsache, dass die IV seit 2008 jährlich deutlich mehr Massnahmen zur beruflichen Eingliederung zuspricht. Innert 10 Jahren, von 2002 bis 2012, hat sich das Verhältnis von Personen mit Neurenten zu Personen, die Massnahmen zur beruflichen Eingliederung erhalten, umgekehrt.
Diese Zahlen spiegeln die grundlegende Neuausrichtung der Invalidenversicherung von der Renten- zur Eingliederungsversicherung wieder. Die 2008 in Kraft getretene 5. IV-Revision hat diesen Wandel besonders stark geprägt. Auf den 1. Januar 2012 hat die IV-Revision 6a die Eingliederungsorientierte Rentenrevision eingeführt. Gezielte integrationsfördernde Instrumente sollen es ermöglichen, dass auch bisherige Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger mit entsprechendem Potenzial wieder eingegliedert werden können. Sie sollen mit Unterstützung der IV wieder oder vermehrt erwerbsfähig werden, sodass sie keine Rente mehr oder nur noch eine tiefere Rente benötigen. Im vergangenen Jahr hat die IV Rentendossiers tragiert, auf Eingliederungspotenzial geprüft und hat erste Eingliederungsmassnahmen eingeleitet. Aus dem Startjahr können noch keine aussagekräftigen Angaben zum Erfolg gemacht werden. Die Botschaft des Bundesrates zur Revision 6a sieht entsprechend, keine finanzielle Entlastungswirkung im ersten Jahr vor. Mit der Revision 6a wurde auf den 1.1.2012 der Assistenzbeitrag als neue Leistung der IV definitiv im Gesetz verankert. Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Menschen mit Behinderung, eigenverantwortlicher und selbstbestimmter zu leben, indem sie als Arbeit gebende Unterstützungspersonen beschäftigen können. Um Ihnen den Einstieg in diese neue Rolle zu erleichtern, gibt es auch einen einmaligen Beitrag für den Einkauf von Beratungsdienstleistungen. 2012 wurde 500 Personen ein Assistenzbeitrag zugesprochen, und die IV zahlte 13 Mio. Franken in Form von Assistenzbeiträgen und Beiträgen an “Beratung und Unterstützung” aus. Mittelfristig rechnet das Bundesamt für Sozialversicherungen mit 3’000 bis 3’500 Bezügerinnen und Bezügern und jährlichen Ausgaben von 50 bis 60 Millionen Franken.
Die IV hat im vergangenen Jahr in 2290 verdächtigen Fällen Ermittlungen aufgenommen, 1850 Fälle waren vom Vorjahr noch gängig. In 490 Fällen wurde eine Observation durchgeführt. Von 2020 im Jahr 2012 abgeschlossenen Fällen konnte in 400 ein Versicherungsmissbrauch, also das bewusste Erschleichen einer Leistung bis hin zum Betrug im strafrechtlichen Sinne nachgewiesen werden. In der Folge werden nun umgerechnet 300 ganze Renten weniger ausbezahlt. Dies bedeutet hochgerechnet eine Einsparung von insgesamt 120 Mio. Franken.