Der Kanton Jura hat einer Ausweitung des Ausländerstimmrechts zugestimmt. Ein ähnliches Begehren wurde in Schaffhausen deutlich abgelehnt
Der Kanton Jura war einst Pionier bei den politischen Rechten für Ausländer. Das aktive Wahlrecht auf Gemeinde- und Kantonsebene für Menschen ohne Schweizer Pass ist seit der Kantonsgründung 1979 in der Verfassung verankert. Ausgenommen sind einzig Verfassungsfragen. Die Ausweitung des passiven Ausländerwahlrechts gelang nun jedoch erst im dritten Anlauf. Ähnliche Vorlagen verwarf das Stimmvolk 1996 und 2007 – das letzte Mal aber nur knapp mit 51 Prozent Nein-Stimmen. Ausländerinnen und Ausländer werden sich künftig in die jurassischen Gemeinde-Exekutiven wählen lassen können. Eine entsprechende Vorlage wurde mit 54 Prozent Ja-Stimmen genehmigt. Im Kanton Schaffhausen wurde das dort zur Debatte stehende Ausländerstimmrecht dagegen von 85 Prozent der Stimmenden verworfen.
Schaffhausen will davon nichts wissen
Die sogenannte «Demokratie-Initiative» der Alternativen war im Kanton Schaffhausen bei einer Stimmbeteiligung von 68,2 Prozent mit 28’050 Nein gegen 4964 Ja chancenlos. Das Volksbegehren wollte die aktive Teilnahme der ausländischen Bevölkerung am politischen Leben fördern. Wer länger als fünf Jahre in Schaffhausen lebt, hätte auch ohne Schweizer Pass an die Urne gehen können. Davon wollten die Schaffhauser Stimmberechtigten nicht zum ersten Mal nichts wissen. In den vergangenen Jahren hatten sie mehrfach die Ausdehnung der politischen Rechte auf Ausländerinnen und Ausländer abgelehnt. Diesmal hatten sowohl der Regierungsrat als auch der Kantonsrat das Begehren zur Ablehnung empfohlen. Im Kanton Jura dagegen werden die politischen Rechte der Ausländerinnen und Ausländer sogar noch ausgedehnt. Sie können sich künftig in die Gemeinde-Exekutiven wählen lassen. Der entsprechenden Revision des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte wurde bei einer Stimmbeteiligung von 46,3 Prozent mit 13’623 Ja gegen 11’618 Nein zugestimmt. Damit sich Ausländer in den jurassischen Kommunen in den Gemeinderat wählen lassen können, müssen sie mindestens zehn Jahre in der Schweiz und ein Jahr im Kanton Jura gelebt haben. Bereits seit dem Jahr 2000 steht in einzelnen Gemeinden auch das Parlament Ausländern offen. Das Gemeindepräsidium und das Kantonsparlament bleiben aber Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten.