Die Beamten von Gesundheitsminister Alain Berset haben die Gesetzeslücke im August geschlossen: In einer Weisung untersagte das Bundesamt für Gesundheit den Import und Handel von Snus in der Schweiz
Bislang wurden die Produkte als legaler Kautabak deklariert – und so verkauft. Wegen eines Schlupflochs gelangte Snus bis heute in den Verkauf: Die Tabakverordnung verbietet Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch «in Form eines Pulvers oder eines feinkörnigen Granulats».
Snus wurde daher nicht als Pulver, sondern fein geschnitten und unter der Bezeichnung «Kautabak» verkauft, obwohl es nicht gekaut, sondern in Beuteln zwischen Lippe und Zahnfleisch geklemmt wird. In der neuen Weisung des Bundes ist auch fein geschnittener Tabak im unteren Millimeterbereich oder kleiner explizit verboten.
Seit einer Woche am Zoll blockier
Das neue Regime bekommen die Importeure zu spüren. Patrick Fiechter, Geschäftsführer von Next Switzerland AG, sagt: «Mehrere Palette mit Tabak von uns stehen seit Wochen am Zoll – blockiert.» Betroffen seien alle Produkte in Beuteln. «Wir haben Einsprache erhoben, weil wir an der Rechtmässigkeit zweifeln.» Offenbar verfolge der Bund die Strategie, den Nachschub abzuwürgen.
Einige Abnehmer hätten die noch vorrätigen Dosen aus den Regalen genommen, andere würden weiterhin verkaufen.
Die Eidgenössischen Zollverwaltung vollziehe als ausführende Behörde die Weisung des BAG an der Grenze, sagt Sprecher David Marquis.
«Die Zollstellen haben die präzisierende Weisung in ihre risikobasierte, stichprobenweise Kontrollplanung einbezogen.» Bisher seien für vier Sendungen Snus Rückweisungs-verfügungen ausgestellt worden.
Verbot sei reine Schickane
Weil der Import von weniger als 1,2 Kilo Snus – das entspricht rund 60 Dosen – für den Eigengebrauch erlaubt bleibt, profitieren nun Online-Shops wie Snuskingdom.ch. Auch das Start-up Snushof.com will in Zusammenarbeit mit der Organisation Freesnus Konsumenten von Schweden aus beliefern.
Ein allfälliger Gewinn soll in den Kampf gegen das Verbot investiert werden. SVP-Nationalrat Lukas Reimann unterstützt die Aktion: «Wenn sich die Konsumenten online günstig eindecken können, erhöht das den Druck auf Bundesrat Berset. Es führt vor Augen, dass das Verbot reine Schikane ist.» Ziel sei, dass Kioske und Tabakhändler Snus auch in der Schweiz wieder verkaufen dürfen. «Snus ist viel harmloser als Zigaretten und hilft vielen Rauchern beim Aufhören.» Zudem habe sich das Parlament bereits gegen ein Verbot ausgesprochen.
Snus enthält 30 krebserregende Stoffe
Beim BAG sieht man jedoch keinen Grund, den Entscheid rückgängig zu machen. Laut Sprecher Adrien Kay soll das Verbot verhindern, dass das «heutzutage wenig verbreitete Snus neue Konsumenten gewinnt und zusätzliche Gesundheitsschäden verursacht».
Snus enthält gemäss BAG bis zu 30 krebserregende Stoffe und «kann nachweislich Speiseröhrenkrebs verursachen». Verboten sei der Verkauf über Websites, die in der Schweiz beheimatet sind.
Die Einfuhr für den persönlichen Gebrauch regle das Gesetz allerdings nicht: «Dieser liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen.» Für Importeur Fiechter ist die Haltung des BAG unverständlich: «Wenn die Schweizer Konsumenten von ausländischen Shops versorgt werden, fällt in der Schweiz keine Wertschöpfung an. Arbeitsplätze gehen verloren.» Auch entgingen dem Fiskus Steuereinnahmen.
Tijana Nikolic