Brautpaaren steht künftig wohl offen, ob sie die Tradition von Trauzeugen leben wollen
Weiter soll die Wartezeit zwischen Vorbereitungsverfahren und Hochzeit gekippt werden. Die Kommission hat einer Motion des früheren Nationalrats und heutigen Ständerates Andrea Caroni (FDP, AR) zugestimmt, wie die Parlamentsdienste letzten Mittwoch mitteilten. Wer heiratet, soll künftig keine Trauzeugen mehr benötigen. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Rechtskommission des Ständerates für eine Änderung ausgesprochen. Auch die Wartezeit von zehn Tagen zwischen Vorbereitungsverfahren und Trauung soll abgeschafft werden.
Historisches Verkündungsverfahrengibt es nicht mehr
Dem Brautpaar stehe es offen, sich durch Trauzeugen begleiten zu lassen, hält die Kommission fest. Die Tradition der Trauzeugen könne auf freiwilliger Basis weitergelebt werden. Für ein Erfordernis sehe sie aber keine stichhaltigen Argumente. Das gilt auch für die Wartefrist von zehn Tagen. Diese finde ihre Begründung im historischen Verkündungsverfahren, das es heute nicht mehr gebe, schreibt die Kommission. Künftig sollen Paare deshalb unmittelbar nach dem Vorbereitungsverfahren heiraten können.
Andrea Geissbühler (SVP/BE) äusserte bereits im Vorfeld Bedenken, die von ihrer Partei sowie der CVP und einzelnen FDP-Vertretern geteilt wurden. «Mit dem Wegfall der zehntägigen Wartefrist vor dem Jawort könnten Zwangsehen nicht mehr verhindert werden», argumentierte sie. Das sei ein grosses Problem. Die zwei obligatorischen Trauzeugen seien zudem «eine schöne Tradition». Sommaruga konterte: «Keine Angst, Sie können Trauzeugen immer noch mitnehmen.» Nur das Obligatorium entfalle. Zudem würden Schein- oder Zwangsehen mit dem Vorbereitungsverfahren verhindert. Dieses würde mit Annahme der Motion nicht abgeschafft.
Tijana Nikolic