Wie leitende Beamte des Bundes ihnen nahestehenden Firmen gute Aufträge zuschanzen
Vor knapp sieben Jahren enthüllte «Radio DRS» und andere Medien, dass Hunderte von Bundesangestellten neben ihrem 100-Prozent-Job in der Verwaltung noch Zeit finden für lukrative Nebenbeschäftigungen: Seco-Kader, die bei Coop im Verwaltungsrat sitzen. Mitarbeiter der Direktion für Entwicklung und Zusammen-arbeit (Deza), die Geschäftsführer einer Beratungsfirma sind, welche wiederum die Deza berät. Leitende Köpfe der Luftwaffe, die nebenbei Adventure-Tours anbieten, Berufsoffiziere bei einer privaten Sicherheitsfirma usw.
Diese Nebenjobs wurden von den Departementen mehr oder weniger toleriert. Der Skandal um das Informatikprojekt Insieme der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zeigt nun fast exemplarisch auf, wie heikel wirtschaftliche Verflechtungen von Bundes-beamten mit der Privatwirtschaft sein können. Im Mittelpunkt der aktuellen Affäre steht laut der Administrativuntersuchung durch das Finanzdepartement der Leiter der ESTV-Abteilung Leistungsbezug Informatik. Offenbar spielte er schon eine zentrale Rolle bei einer Beschaffung im Jahr 2001.
Der Abteilungsleiter war damals verantwortlich für die Beschaffung von 420 Flachbildschirmen – und gleichzeitig Aktionär der Lieferfirma. Nach einer ersten Lieferung von 110 Bildschirmen bezahlte die ESTV die gesamte Lieferung – was ein Verstoss gegen die geltenden Beschaffungsreglemente war. Dann fiel die Lieferfirma in Konkurs und konnte die restliche Bildschirme nicht mehr liefern. Kaum zu glauben, aber wahr: Es gab hinterher zwar mehrere Untersuchungen, diese führten aber zu keinen personellen Änderungen an der Spitze der betreffenden Abteilung.
Die Aufträge an die Lieferfirmen wurden offenbar aufgeteilt, so dass sie unter der Schwelle von 250’000 Franken lagen, ab der man ein ordentliches Ausschreibeverfahren durchführen muss. Ein Beispiel: Mit dem gleichen Unternehmen wurden am gleichen Tag drei Verträge mit Kosten von 147’000 Franken, 185’000 Franken und 206’500 Franken abgeschlossen – mit dem wortwörtlich gleichen Vertragsgegenstand. Derart hohe Beträge müssen von einem Mitglied der ESTV-Geschäftsleitung abgesegnet werden: Der Auftraggeber erledigte dies in Personalunion. Und das war noch nicht alles: Die Administrativuntersuchung zeigte weiter, dass die für das Projekt Insieme durch zwei Lieferanten zur Verfügung gestellten Mitarbeiter Angestellte oder Inhaber anderer Unternehmen waren und durch die beiden Firmen lediglich weitervermittelt wurden.
Bewerber, die gewillt gewesen wären, in einem direkten Auftragsverhältnis für die ESTV tätig zu werden, wurden an die beiden Lieferfirmen verwiesen. Nur: Ein Auftrag zur Personalrekrutierung an diese beiden Unternehmen gab es aber offenbar nicht.
Bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige erstattet
Der Rechtsdienst des Finanzdepartementes, der die Untersuchung leitete, schreibt dazu im Bericht: Es bestehe Anlass zur Annahme, dass mit diesen Vertragskonstruktionen den beiden Lieferfirmen zulasten des Bundes überhöhte Gewinnmargen verschafft wurden. Gestützt auf diese Feststellungen habe man am 11. Mai 2012 Strafanzeige an die Bundesanwaltschaft erstattet. Diese eröffnete eine Straf-untersuchung gegen den Chef der Abteilung Leistungsbezug Informatik und unbekannte Täter-schaft. Bei Ersterem führte die Bundesanwaltschaft am 12. Juni Hausdurchsuchungen an Wohnort und Arbeitsplatz durch, ausserdem wurde er polizeilich befragt.
Nicht geklärt ist damit, wieso der Abteilungsleiter nach der Bildschirmaffäre 2001 seinen Job behalten durfte und bei Insieme tatkräftig mitmischen konnte. Und das, obwohl 2005 im Zusammenhang mit den lukrativen Nebenjobs Hunderter Bundesbeamter genau vor solchen heiklen Konstellationen gewarnt wurde. Ob der Informatikbeschaffer jetzt – wie ESTV-Direktor Urs Ursprung – freigestellt oder entlassen wurde, konnte EFD-Informationschefin Brigitte Hauser-Süess nicht sagen.
Tijana Nikolic