In Aarburg wurden zwei Hunde in der Aare ertränkt. Die Polizei hat den Ehemann der Halterin kurz darauf
festgenommen, er soll in Untersuchungshaft kommen
Der Entscheid darüber dürfte am Mittwoch fallen, sagt Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Aargau. Beim Verdächtigen handelt es sich um einen 36-jährigen Portugiesen aus der Region. Seine Frau gibt an, ihn dazu gedrängt zu haben, die Hunde für sie loszuwerden. Wie er das getan hat, überrascht Tierschützer: «Sobald ein Hund als Partner gilt, er also etwa in der Wohnung gehalten wird, geht bei Südländern wie Italienern, Spaniern oder Portugiesen die Tierliebe oft viel weiter in Richtung Vermenschlichung als bei Schweizern», sagt Julika Fitzi, Leiterin des Fachbereichs Hunde beim Schweizer Tierschutz (STS). Für sie ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Mann gerade diese brutale Art der Tötung gewählt hat.
In südlichen Ländern anderer Umgang mit Tieren
Allgemein ist bekannt, dass in südlichen Ländern ein anderer Umgang mit Hunden herrscht als etwa in der Schweiz. Doch Fitzi sagt: «Ertränken ist keine Methode, die in den Ländern besonders gängig ist.» Es komme durchaus vor, dass «Gebrauchshunde» wie etwa Jagdhunde insbesondere auf dem Land nach der Saison ausgesetzt oder irgendwo angebunden und zum Verhungern zurückgelassen werden, um sie nicht durchfüttern zu müssen. Ertränken komme aber eher selten vor. «Das ist bei uns schon eher möglich», so Fitzi.
Die Hundefachfrau ist über den Fall schockiert: «Dass man sich der Hunde so entledigt, ist krass. Es gibt in der Schweiz schliesslich genügend andere Möglichkeiten, etwa die Abgabe in ein Tierheim.» Die Hunde müssen laut Fitzi Todesangst gelitten haben, als sie untergingen und sich nicht retten konnten. Durch die Beziehung zum Täter erscheine dieses Vorgehen in einem noch grausameren Licht, da sie ihm bis kurz vor dem Ertränken vertraut hätten. Weshalb der Mann die Tiere nicht einfach in einem Tierheim abgegeben hat, erstaunt Fitzi. Die Ehefrau nahm zwar die Schuld auf sich, das müsse aber nichts heissen. Für Fitzi steht fest: «Es ist ganz wichtig, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft sehr genau hinschauen. Da könnte mehr dahinterstecken.»
Kein vergleichbarer Fall bekannt
Helen Sandmeier, Sprecherin des STS, sagt: «Diese Tat ist so unvorstellbar, grausam und gemein.» Einen vergleichbaren Fall kenne sie nicht. «Hunde werden immer wieder ausgesetzt oder gequält, aber diese Tat hat doch eine andere Dimension.» Das zeige auch der Antrag auf U-Haft: «Bei Tierschutzdelikten haben wir es bisher sehr selten erlebt, dass ein Täter in Untersuchungshaft gesetzt wurde.» Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht, hofft jetzt auf die Richter. «Die Tat ist wirklich furchtbar. Sie zeugt von grosser Brutalität und einer hohen Gewaltbereitschaft.» Dass Tiere ertränkt würden, um sie loszuwerden, komme in der Schweiz jedoch immer wieder vor – auch bei Hunden. «Das erfüllt den Tatbestand der qualvollen Tötung», erklärt Künzli. Das Tierschutzgesetz sieht hierfür einen relativ strengen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor. «Allerdings wird dieser von den zuständigen Behörden kaum je ausgeschöpft.»
T.N.