Noch im Jahr 2012 verzeigte die Billag nur 569 Personen – doch letztes Jahr stand die Zahl bereits bei 2073. Gegenüber 2014 ist das eine Zunahme von 20 Prozent (2014: 1723 Personen)
Die Billag ist die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren und erstattet beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Anzeigen wegen «Verdachts einer Widerhandlung gegen die Meldepflicht». Das Bakom leitet wenn nötig Verfahren ein und büsst die Betroffenen. Billag-Sprecher Jonny Kopp verweist im Gespräch mit dem Onlineportal «Watson» speziell auf die fleissigen Billag-Mitarbeiter. Die «Aussendienstler» – also jene Mitarbeiter, die Kontrollbesuche bei Nicht-Angemeldeten machen – hätten mehr Anzeigen generiert also zuvor. «Es fällt auf, dass vor allem der Radioempfang via Computer und Internet und der konventionelle Fernsehempfang Anzeigen nötig machen», sagt Kopp weiter. Die Bussen können sich auf bis zu 5000 Franken belaufen.
Bereits Besitz von Gerät strafbar
Falls man keine Billag-Gebühren bezahlt, ist in der Schweiz der reine Besitz eines Empfangsgeräts strafbar. Gemäss eines Grundsatzentscheids des Bundesverwaltungsgerichts vor drei Jahren ist es nicht relevant, ob mit dem Gerät überhaupt auf das öffentliche Radio- und Fernsehangebot zugegriffen wird. Eine Gebührenpflicht entsteht für alle radio-, fernseh- und internettauglichen Geräte – also auch für Computer, Tablets und Smartphones. Wie der «Konsumentenschutz» schreibt (pdf), entsteht die Gebührenpflicht allerdings nur, wenn man ein Konto oder Programm (kostenpflichtig oder nicht) für den Empfang von TV oder Radio hat.