Letzten Donnerstag hat in Bern die zweite von drei Arbeitstagungen der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» stattgefunden. Im Zentrum standen praxisorientierte Diskussionen
Die Teilnehmenden haben einen Katalog von Massnahmen erarbeitet, welche die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen verstärken können.
Dieser bildet die Grundlage für den Masterplan, der an der dritten Arbeitstagung im Dezember verabschiedet werden soll. Die «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» findet bis Ende Jahr in drei Schritten statt.
Sie geht zurück auf einen parlamentarischen Auftrag und wird vom Eidgenössischen Departement des Innern durchgeführt. Im Zentrum der ersten Arbeitstagung im Januar stand die Frage, wo prioritär Handlungsbedarf besteht. Zu ihrem Abschluss wurde eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Thema der heutigen zweiten Arbeitstagung war, konkrete Massnahmen zu formulieren. An der dritten Arbeitstagung vom 21. Dezember 2017 schliesslich soll ein Masterplan verabschiedet werden.
Aus der Praxis für die Praxis
In sieben Workshops haben die Teilnehmenden Praxisbeispiele präsentiert, diskutiert und auf ihre Weiterentwicklung geprüft, um konkrete Möglichkeiten zur Verstärkung der Arbeitsmark-titegration von Menschen mit Beeinträchtigungen zu definieren.
Diese wurden in einem Massnahmenkatalog formuliert. Ein wichtiges Ziel war auch, die Vernetzung zu fördern. Der Massnahmenkatalog bildet die Grundlage für den Masterplan, der an der dritten Konferenz im Dezember verabschiedet werden soll.
Vertretungen der Sozialpartner, Behinderten-verbände, Ärztinnen und Ärzte, Sozial- und Privatversicherungen sowie von interkantonalen Konferenzen und Bundesstellen nahmen an der Konferenz teil. Neben nationalen Dachverbänden, die bereits an der ersten Konferenz eingeladen waren, haben an der zweiten Tagung auch Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Vertreter/innen aus der Praxis und von Unternehmen teilgenommen.
Weitere laufende Projekte
Der Bund fördert die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen auch im Rahmen von weiteren laufenden Projekten auf Bundesebene:
Die Reform «Weiterentwicklung der IV» soll die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern. Die Behindertenpolitik des Bundes wiederum soll verstärkt auf die Arbeitswelt ausgerichtet werden. In diesem Rahmen hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) das Programm «Gleichstellung und Arbeit» lanciert, um Benachteiligungen in der Arbeitswelt abzubauen. Die «Fachkräfteinitiative» schliesslich befasst sich wie die Konferenz zur Arbeitsmarktintegration mit der Frage, wie das Potenzial von Arbeitskräften besser genutzt werden kann.
T. N.