Der Bundesrat hat sich an der Sitzung der letzten Woche gegen die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» ausgesprochen
Diese verlangt eine vollständige Zweckbindung der Mineralölsteuer für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft zuhanden des Parlaments beauftragt. Ausschlaggebend für die Ablehnung sind für den Bundesrat die negativen Auswirkungen der Initiative auf den Bundeshaushalt. Auf einen Gegenentwurf soll verzichtet werden. Der radikale Ansatz der Initiative steht in deutlichem Widerspruch zur Finanz-, Verkehrs- und Umweltpolitik von Bundesrat und Parlament. Durch die Zweckbindung der gesamten Mineralölsteuern werden andere Bundesaufgaben gefährdet. Auch wird vom Grundsatz einer verstärkten Nutzerfinanzierung – anders als beim öffentlichen Verkehr – abgewichen. Damit würde vor allem auch die koordinierte Verkehrspolitik geschwächt. Rückverlagerungen von der Schiene auf die Strasse mit entsprechend negativen Auswirkungen – u.a. auf die Stau- und Lärmproblematik insbesondere in den Agglomerationen – wären nicht ausgeschlossen. Die Initiative ist damit keine Grundlage für eine konstruktive politische Diskussion für die Lösung der Finanzierungsfragen des Strassenverkehrs. Der Bundesrat lehnt es daher ab, ihr einen Gegenvorschlag entgegen zu stellen. Die Volksinitiative wurde von Vertretern der Automobilimporteure und der Strassenverbände eingereicht und hat zum Ziel, den sich abzeichnenden Finanzierungsengpass für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr abzuwenden. Zu diesen Aufgaben gehören gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung u.a. Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen, die Verkehrsverlagerung sowie Beiträge an die Kantone. Gemäss der Initiative sollen die nötigen Mittel durch die vollständige Zweckbindung der Mineralölsteuer gesichert werden.
Mineralölsteuern zweckgebunden
Heute sind von den Mineralölsteuern 50 Prozent bzw. 1,5 Milliarden pro Jahr zweckgebunden. Die übrigen 50 Prozent stehen dem allgemeinen Bundeshaushalt für alle anderen Aufgaben zur Verfügung. Bei einer Umsetzung der Initiative wären zur Kompensation entweder Steuererhöhungen oder ein Sparprogramm im Umfang von 1,5 Milliarden nötig. Einsparungen könnten kurzfristig nur bei den schwach gebundenen Ausgaben vorgenommen werden. Dazu gehören u.a. die Landesverteidigung, der regionale Personenverkehr, die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, Bildung und Forschung sowie die Landwirtschaft. Die Initiative löst somit kein Finanzierungsproblem, sondern verlagert es einfach in andere Bereiche. Um rasch Klarheit über die Grundsatzfrage der vollständigen Zweckbindung der Mineralölsteuer zu schaffen, will der Bundesrat die Botschaft zur Initiative noch vor der kommenden Wintersession verabschieden.