Der Bundesrat hat den Bericht zur Umsetzung der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ zur Kenntnis genommen. Der Bericht wurde gemeinsam von Bund, Kantonen und weiteren Stellen erarbeitet. Gestützt auf diesen Bericht sollen nun die entsprechenden rechtlichen Grundlagen angepasst werden
Am 9. Mai 2012 verabschiedete der Bundesrat den Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+.
Darin wurde ausgeführt, wie der Bevölkerungsschutz und Zivilschutz in der Schweiz weiterentwickelt werden sollten, um natur-, technik- und gesellschaftsbedingte Katastrophen und Notlagen effizient und wirksam bewältigen zu können.
2013 erteilten der damalige Chef des VBS und der damalige Präsident der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr den Auftrag zur Ausarbeitung eines Umsetzungsberichts.
In der Folge erarbeiteten Bund, Kantone und weitere Stellen gemeinsam den vorliegenden Bericht, in dem die neue Bevölkerungsschutz- und Zivilschutz-Strategie konkretisiert wird.
Bildung von interkantonalen Zivilschutz-Stützpunkten
Gestützt auf die im Strategiebericht skizzierten Leitlinien und Vorgaben zeigt der Umsetzungsbericht auf, in welchen Bereichen Anpassungen, Verbesserungen oder Neuerungen vorgenommen werden sollten. Im Fokus steht insbesondere eine Stärkung der Führung und Koordination des Gesamtsystems Bevölkerungsschutz.
Dazu soll der bestehende Bundesstab ABCN optimiert werden. Ausserdem soll durch die Schaffung von möglichst gleichartigen Strukturen in den Kantonen die Koordination zwischen Bund und Kantonen harmonisiert und vereinfacht werden. Die Leistungsfähigkeit des Zivilschutzes soll verbessert werden, insbesondere durch die Bildung von interkantonalen Zivilschutz-Stützpunkten, die spezialisierte Leistungen erbringen und spezielle personelle und materielle Mittel vorhalten. Die Schutzdienstpflicht soll auf 12 Jahre reduziert und flexibler gestaltet werden. Anpassungen werden auch bei den Schutzinfrastrukturen und den Organisationsstrukturen des Zivilschutzes sowie der Ausbildung empfohlen.
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, eine Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes einzuleiten.
T.N.