Die Bilanz des Nationalen Aktionsplan (NAP) fällt nach einem Jahr positiv aus
Ziel des im November 2017 verabschiedeten NAP ist es, Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus zu verhindern und zu bekämpfen. Letzte Woche fand dazu in Bern eine Fachtagung des Sicherheitsverbundes Schweiz und der Schweizerischen Kriminalprävention statt.
In jedem Kanton Fachstellen
Die verschiedenen Massnahmen des NAP werden primär auf der lokalen Ebene umgesetzt. In jedem Kanton gibt es inzwischen eine Anlaufstelle, an die sich die Bevölkerung und Fachpersonen wenden können. Die Adressen sind auf den Internetseiten von ch.ch und Sicherheitsverbund Schweiz aufgeschaltet. Eine lokale Strategie zur Umsetzung des NAP wurde in verschiedenen Städten und Kantonen entwickelt und die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage geschaffen.
Diese rechtliche Bestimmung regelt unter anderem den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden; dies ist eine wichtige Voraussetzung für die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Zivile Organisationen setzen sich ebenfalls intensiv mit der Thematik von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus auseinander und tragen mit Projekten und Initiativen dazu bei, Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus zu verhindern.
Zahlreiche Gesuche für Impulsprogramm eingereicht
Während fünf Jahren kann der Bund Projekte und Programme finanziell unterstützen, die die Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zum Ziel haben. Bei diesem Impulsprogramm – eine der NAP-Massnahmen, die der Bundesrat im Frühling 2018 beschlossen hat – wurden zahlreiche Gesuche sowohl von staatlichen als auch von zivilen Institutionen aus der ganzen Schweiz eingereicht. Zurzeit werden die Gesuche geprüft. Weitere Gesuche können auch in den Folgejahren eingereicht werden.
Expertenpool, um Ausstieg und Reintegration zu fördern
Ein Expertenpool erarbeitet einen Massnahmenkatalog, um den Ausstieg aus der Radikalisierung und die Reintegration in die Gesellschaft zu fördern.
Dieser Katalog wird den lokalen Behörden und Fachstellen zur Verfügung gestellt. Die fünfzehn Mitglieder des Expertenpools sind in den verschiedensten Bereichen tätig und verfügen über das erforderliche Fachwissen, um die mit der Reintegration von radikalisierten Personen beauftragten Behörden und Instanzen zu unterstützen und zu beraten.
Tagung mit rund 200 Fachpersonen
Der Sicherheitsverbund Schweiz und die Schweizerische Kriminalprävention organisierten letzte Woche eine Tagung in Bern für Fachpersonen von kommunalen und kantonalen Stellen sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die in ihrem Berufsalltag mit möglichen Fällen einer Radikalisierung konfrontiert sein können. Die rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich mit der Prävention von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus aller Arten sowie auch mit dem Ausstieg und der Reintegration befasst. Diese Tagung diente zudem der interdisziplinären Vernetzung und dem Austausch über kommunale und kantonale Grenzen hinweg, denn die Zusammenarbeit im Verbund ist grundlegend, um diese Herausforderungen zu bewältigen.
T. N.