Radikalisierung möglichst frühzeitig erkennen und bekämpfen: Dies ist das Ziel des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP), den Bund, Kantone, Städte und Gemeinden Ende letzten Jahres verabschiedet haben
Der Bund unterstützt im Rahmen der Umsetzung des NAP Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft mit einem Impulsprogramm. Er setzt dafür in den nächsten fünf Jahren fünf Millionen Franken ein. Er hat an seiner Sitzung von letzter Woche die dafür nötige Verordnung gutgeheissen.
26 Massnahmen zur Verhinderung
Radikalisierung und Gewaltextremismus frühzeitig durchbrechen, Alternativen anbieten, Akteure vernetzen: Diese Ziele verfolgen die 26 Massnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP). Der NAP wurde Ende November 2017 von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verabschiedet. Die Umsetzung läuft bereits. Geplant sind unter anderem die Sensibilisierung von Schlüsselpersonen, der Aufbau bzw. Beibehaltung von Gewaltpräventionsstellen sowie die bessere Vernetzung zwischen den zuständigen Akteuren.
Fünf Millionen Franken in fünf Jahren
Der Bundesrat will konkrete Projekte zur Umsetzung des Aktionsplanes im Rahmen eines Impulsprogramms unterstützen. Er hat dies Ende 2017 angekündigt und jetzt die dafür nötige Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus gutgeheissen. Insgesamt setzt er während fünf Jahren fünf Millionen Franken ein. Das Geld steht ab Anfang 2019 zur Verfügung. Die Projekte, die davon profitieren wollen, müssen die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zum Ziel haben. Sie sollten der Sensibilisierung, Information, Wissensvermittlung, Beratung, Weiterbildung dienen. Gesuche um finanzielle Unterstützung können bereits im Verlaufe des Jahres 2018 eingereicht werden.
Begleitstruktur geschaffen
Die Mehrheit der Massnahmen wird von lokalen Behörden in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren umgesetzt und finanziert. Um die Umsetzung des NAP zu begleiten und die finanzielle Unterstützung für Massnahmen zu steuern, wird eine Begleitstruktur geschaffen. Sie vereint sämtliche Akteure von Bund und Kantonen. Die Koordination erfolgt durch den Delegierten des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS).
T.N.