Der Bundesrat hat die Botschaft und den Gesetzesentwurf zum Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland verabschiedet
Mit der Totalrevision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes soll die Bedeutung der Schweizerschulen für die Vermittlung schweizerischer Bildung und Kultur im Ausland verstärkt werden. Die Schweizerschulen im Ausland erhalten mehr betriebliche Flexibilität und eine grössere Planungssicherheit.
Zudem sind neue Fördermöglichkeiten vorgesehen, insbesondere für die berufliche Grundbildung und für die Gründung und den Aufbau neuer Schweizerschulen. Die von Bundesrat und Parlament angestrebte Gesetzesrevision sieht die Aktualisierung und Optimierung des heutigen Fördermodells im Rahmen des gegenwärtigen Fördervolumens vor.
Mehr Flexibilität
Der Entwurf zu einem neuen Gesetz betont die Bedeutung der Schweizerschulen für die Vermittlung schweizerischer Bildung und Kultur im Ausland.
Bei der Bemessung des Bundesbeitrags soll nicht nur die Anzahl Schweizer Schülerinnen und Schüler, sondern auch der Gesamtschülerbestand berücksichtigt werden. Der Verzicht auf den bisher vorgeschriebenen Mindestanteil an Schweizer Kindern gibt den Schweizerschulen mehr betriebliche Flexibilität, was dem Bund Einsparungen zu Gunsten neuer Fördermöglichkeiten erlaubt.
Berufliche Grundbildung und Investitionshilfen für Schulgründungen
Neue Fördermöglichkeiten sind insbesondere für die berufliche Grundbildung sowie Investitionshilfen für die Gründung und den Aufbau neuer Schweizerschulen vorgesehen. Zudem soll die Planungssicherheit der Schweizerschulen vergrössert werden. Aus diesem Grund wird ein vierjähriger Zahlungsrahmen vorgesehen.
Weltweit 17 Schweizerschulen
Heute unterstützt der Bund weltweit 17 Auslandschweizerschulen, die sich geografisch wie folgt verteilen: Europa sieben, Lateinamerika acht und Asien zwei. Sie werden von insgesamt 7‘200 Kindern besucht; davon sind 1‘800 Schweizer Schülerinnen und Schüler.
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft