Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix werden jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit
veröffentlicht. Die aktuell publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2017
Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammte 2017 zu rund 68% (2016: 62%) aus erneuerbaren Energien: Zu 60% aus Grosswasserkraft und zu rund 7% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 15% stammten aus Kernenergie und etwa ein Prozent aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 16% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung 2017.
Der Strom in Zahlen
60.5% des im Jahr 2017 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (2016: 55,9%). Die gelieferte Wasserkraft wurde zu 80% in der Schweiz produziert.15.1% des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (32%). Die gelieferte Kernenergie stammte zu 93.6% aus der Schweiz.16.1% des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Dieser konstant hohe Anteil ist darauf zurückzuführen, dass stromintensive Unternehmen auf dem europäischen Markt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen beschaffen, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen. Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt weiter zu, von 5,9% (2016) auf 7.2% im Jahr 2017. Davon wurden rund 91% in der Schweiz produziert und knapp drei Viertel durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert. In geringen Mengen stammte der 2017 gelieferte Strom aus Abfällen (0,8%) und fossilen Energieträgern (0.4%).
Nicht überprüfbare Energieträger nicht mehr zulässig
Bisher war es möglich in der Stromkennzeichnung “nicht überprüfbare Energieträger” (sogenannten Graustrom) auszuweisen, wenn keine Herkunftsnachweise vorhanden waren. Seit dem 1. Januar 2018 gelten das neue Energiegesetz und die zugehörige Energieverordnung. Sie schreiben vor, dass die Angabe von nicht überprüfbaren Energieträgern ab dem Tarifjahr 2018 ist nicht mehr zulässig ist. Dies wird erstmals im Stromcockpit 2018, welches im Frühjahr 2020 publiziert wird, ersichtlich sein. Auch für den Verbrauch von Bahnstrom und für die Verluste durch (Pump-)Speicherung müssen neu Herkunftsnachweise entwertet werden. Die Herkunftsnachweis-Erfassungspflicht gilt neu nicht nur für Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen, sondern grundsätzlich für alle ans Netz angeschlossenen Anlagen (Ausnahmen: Anlagen mit einer Anschlussleistung von höchstens 30 kVA oder einem jährlichen Betrieb von maximal 50 Stunden), auch wenn diese den produzierten Strom vollständig vor Ort selber verbrauchen.
Produktionsmix ist nicht gleich Liefermix
In der Schweiz wird Strom zu 59.6% aus Wasserkraft, zu 31.7% aus Kernkraft, zu 2.7% aus fossilen und 6% aus erneuerbaren Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix 2017). An die Schweizer Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (= Schweizer Liefermix) überein.
Zur Transparenz verpflichtet
Um über den Liefermix jedes Stromversorgers Transparenz zu schaffen und den Konsument so einen informierten Entscheid für ein bestimmtes Stromprodukt zu ermöglichen, sind die schweizerischen Strom-versorgungsunternehmen seit 2005 gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kundinnen und Kunden mit den Stromrechnungen bekanntgegeben werden. Seit 2013 werden die Daten zusätzlich auf der Internet-Plattform www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht.
Tijana Nikolic