Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR publiziert ihr TANGRAM Bulletin Nr. 37 zum Thema Rassismusprävention in den Schweizer Schulen mit einer Bestandsaufnahme der antirassistischen Pädagogik in der Schweiz, der Ausbildung der Lehrpersonen und der bestehenden Unterrichtsmaterialien
Rassismusbekämpfung in den Schulen ist heute nötiger denn je. Die Lektüre dieser TANGRAM-Ausgabe bietet Gelegenheit, vielfältige Ansätze und bewährte Praktiken kennenzulernen und sich zu fragen, warum Rassismus und Rassendiskriminierung nur ungern beim Namen genannt werden. Denn mit der Konfrontation der Kinder und Jugendlichen mit Vorurteilen und der Aufforderung zur Auseinandersetzung mit ihren eigenen Klischees und den möglicherweise damit einhergehenden rassistischen und fremdenfeindlichen Verhaltensweisen können Rassismus und Antisemitismus an der Wurzel bekämpft werden.
Die Schweiz tut sich schwer
Hat die antirassistische Erziehung offiziell ihren Platz im Lehrplan der Schweizer Schulen? Ist sie Teil der Ausbildung der Lehrpersonen und der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter? Wie steht es mit den Unterrichtsmaterialien und deren praktischen Nutzung? Wird den Kenntnissen über die Minderheiten in der Schweiz besondere Beachtung geschenkt? Können auch Kinder rassistisch sein?
Das Bulletin der EKR liefert Antworten auf diese Fragen und vermittelt einen Überblick über die Förderung der Rassismusprävention im Bildungsbereich. Im Vergleich zu den Ländern der Europäischen Union weist die Schweiz hier einen Rückstand auf. Wie mehrere zur Stellung-nahme eingeladene Autorinnen und Autoren darlegen, tut sich die Schweiz schwer, die antirassistische Erziehung nachhaltig und offiziell in den Lehrplänen der obligatorischen Schule zu verankern.
Keine kritische Auseinandersetzung
Zwar ermöglichen die Ausbildungsgänge der Lehrpersonen die Thematisierung des Rassismus, allerdings nur im grösseren Kontext der kulturellen Vielfalt und Toleranz und ohne direkte Konfrontation oder kritische Auseinandersetzung mit den Aspekten der Ablehnung und der rassistischen Verhaltensweisen. Bei der Ausbildung der künftigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter hebt sich die Hochschule Luzern ab.
Sie bietet ab Herbst 2016 das Modul «Ausgrenzung, Rassismus und Rechtsextremismus» in ihrem Studienplan an. Zwar ist die Rassismusprävention keine Pflicht im öffentlichen Unterricht, sie gewinnt aber in den Schulen dennoch an Bedeutung. Dies ist insbesondere dem Einbezug von Organisa-tionen wie der Fachstelle für Rassismusbekämpfung und verschiedener Stiftungen zu verdanken, die Projekte zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen unterstützen. So stellt Doris Frei vom Marie Meierhofer Institut für das Kind Folgendes fest: «Macht ein Kind schon in jungen Jahren positive Erfahrungen mit Vielfalt, lernt es, diese als selbstverständlich und bereichernd zu erleben und einen empathischen Umgang mit andern Menschen zu pflegen». Kantone und Gemeinden müssen an ihren Schulen die Aufnahme einer steigenden Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund bewältigen. Dies ist auch der Fall der Stadt Freiburg, deren Modell zur erleichterten Integration dieser Schülerinnen und Schüler in einem Sonderdossier des TANGRAM vorgestellt wird.
Laut EKR tut sich die Schweiz schwer, die antirassistische Erziehung nachhaltig und offiziell in den Lehrplänen der obligatorischen Schule zu verankern.
Tijana Nikolic