Die Ausgaben für Sozialhilfe im engeren Sinn – auch wirtschaftliche Sozialhilfe genannt – stiegen 2016 nominal um 3,9% auf 2,7 Milliarden Franken an
2015 hatte die Zunahme bei 2,1%, 2014 bei 5,6% gelegen. Der Ausgabenzuwachs ist wie im Vorjahr teilweise auf die Entwicklung der Anzahl unterstützter Personen zurückzuführen. Pro Empfängerin und Empfänger beliefen sich die Ausgaben im Jahr 2016 auf durchschnittlich 9961 Franken – eine Zunahme von 1,0%. Dies zeigen die neusten Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Berufsabhängige Sozialleistung
Um Personen davor zu bewahren, Sozialhilfe im engeren Sinn respektive wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen zu müssen, richten die Kantone vorgelagerte bedarfsabhängige Sozialleistungen aus. Zusammen mit der Sozialhilfe im engeren Sinn bilden diese Leistungen die Sozialhilfe im weiteren Sinn. Im Jahr 2016 gaben Bund, Kantone und Gemeinden 8,2 Mrd. Franken für Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. 59,9% davon (4,9 Mrd. Franken) entfielen auf die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, ein weiteres Drittel auf die Sozialhilfe im engeren Sinn. Die übrigen Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn (Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Arbeitslosenhilfen, Familienbeihilfen, Alimentenbevorschussungen und Wohnbeihilfen) umfassten gesamthaft lediglich 6,8% der Ausgaben. Diese Gruppe von Leistungen wird nicht in allen Kantonen ausgerichtet, einzelne Leistungen können während eines Jahres neu eingeführt bzw. abgeschafft werden.
Nominaler Zuwachs von 2,6 % zu 2005
An den Gesamtausgaben für alle Sozialleistungen, welche sich gemäss Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) 2015 auf 162 Milliarden Franken beliefen, hatte die Sozialhilfe im engeren Sinn einen Anteil von 1,7%. Im Vorjahr lagen die Ausgaben für Sozialhilfe im weiteren Sinn um 208 Mio. Franken tiefer, bei 8,0 Mrd. Franken. Gegenüber 2015 fand demnach ein nominaler Zuwachs von 2,6% statt. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Zunahme noch 1,9% betrug, steigerte sich damit das Ausgabenwachstum. Die grösste absolute Zunahme verzeichneten 2016 mit 119 Mio. Franken die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (+2,5%), gefolgt von der Sozialhilfe im engeren Sinn mit Mehrausgaben von 103 Millionen Franken (+3,9%). Die Ausgaben für Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Familienbeihilfen und Alimentenbevorschussungen sind dagegen insgesamt um rund 19 Mio. Franken gesunken.
Zunahme des Ausgabenwachstums
Auch bezogen auf die Bevölkerung ist eine Zunahme des Ausgabenwachstums festzustellen. Betrugen die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn pro Einwohnerin und Einwohner im Jahr 2015 noch 958 Franken (+0,8% gegenüber 2014), stiegen sie im Jahr 2016 auf 972 Franken an (+1,4%). Stabile Finanzierungsanteile 2016 wurden 44,6% der Ausgaben für Sozialhilfe im weiteren Sinn durch die Kantone getragen. 36,8% übernahmen die Gemeinden und 17,9% finanzierte der Bund. Gegenüber den Vorjahren veränderten sich diese Anteile nur gering um jeweils weniger als einen Prozentpunkt.
Was bedeutet Sozialhilfe im engeren und weiteren Sinn?
Die Finanzstatistik erfasst die Sozialhilfe im engeren Sinn (i.e.S., auch wirtschaftliche Sozialhilfe genannt) und weitere ihr vorgelagerte bedarfsabhängige Sozialleistungen. Dazu zählen die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, kantonalen Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Arbeitslosenhilfen, Familienbeihilfen, Alimentenbevorschussungen und Wohnbeihilfen. Gemeinsam mit der Sozialhilfe i.e.S. bildet diese Gruppe von Leistungen die Sozialhilfe im weiteren Sinn (i.w.S.). Ihr primäres Ziel ist die monetäre Armutsbekämpfung. Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen, welche beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses (z.B. Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit) immer ausgerichtet werden, muss zur Beanspruchung von Sozialhilfe im engeren Sinn und anderer bedarfsabhängiger Sozialleistungen der Nachweis eines wirtschaftlichen Bedarfs erbracht werden. Die Finanzstatistik der Sozialhilfe i.w.S. gibt Auskunft über die Nettoausgaben für die einzelnen Leistungen in der Schweiz. Sie basiert auf bestehenden Datensammlungen des Bundes und verschiedenen weiteren Quellen wie Kantons- oder Finanzausgleichsrechnungen. Dargestellt werden die Ausgaben nach Leistungsart und Kanton. Zusätzlich wird ausgewiesen, welche Anteile der Kosten Bund, Kantone und Gemeinden tragen. Ausgewiesen werden die Nettoausgaben, das heisst die tatsächlich ausbezahlten Beträge abzüglich der Rückvergütungen. Letztere stammen beispielsweise von rückwirkend zugesprochenen Sozialversicherungsleistungen, anderen bedarfsabhängigen Leistungen, anderen zahlungspflichtigen Kantonen oder unterstützungspflichtigen Verwandten. In der Statistik werden die Rückvergütungen im Jahr ihrer Zahlung verbucht, unabhängig vom Jahr der ursprünglichen Bruttoleistung.
Tijana Nikolic