Der Stadtrat hat beschlossen, nach Eröffnung des Strichplatzes, per 1. September 2013 die Strassenprostitution im Gebiet Niederdorf nur noch von 22.00 Uhr bis 2.00 Uhr zu gestatten
Seit einigen Jahren werben Prostituierte vermehrt an der Ecke Häring-/Zähringerstrasse Kunden an. An der Häringstrasse findet in verschiedenen Liegenschaften die Fensterprostitution statt. Seit März 2010 beklagen sich dortige Anwohnende und Gewerbetreibende über Lärm von Prostituierten und Freiern, aggressive Anmache, Kundenanwerbung in Hauseingängen und herumliegenden Abfall und haben daher die IG Zähringerstrasse gegründet. Im Gespräch mit einer Vertretung der IG Zähringerstrasse hat die Stadtverwaltung verschiede-ne, aufeinander abgestimmte Massnahmen beschlossen und eingeführt. Neben vermehrter Präsenz der Stadtpolizei und der sip züri vor Ort sowie Informationstreffen mit den Bordellbetreiber/innen wurde auch ein Nachtfahrverbot eingeführt. Zur Durchsetzung des Nachtfahr-verbots ist seit November 2012 eine bediente Schranke in Betrieb. Zusätzlich zu diesen Massnahmen hat sich der Stadtrat bereits im September 2012 gegenüber der IG Zähringerstrasse einverstanden erklärt, eine Verkürzung der Öffnungszeiten des Strassenstrichs auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Strichplatzes auszuschreiben. Am 30. Mai 2012 hat der Gemeinderat mit 94 zu 20 Stimmen das am 11. April 2012 dringlich erklärte Postulat Nr. 135/2012 überwiesen, das eine zeitliche Beschränkung der dortigen Strassenprostitution auf die Zeit zwischen 22.00 und 2.00 Uhr verlangt. Ziel des Postulats ist es, die Immissionen auf ein für die Wohnbevölkerung und die Gewerbetreibenden akzeptables Zeitfenster zu beschränken. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, während den sensiblen Zeiträumen am frühen Abend von 19.00 bis 22.00 Uhr und am frühen Morgen von 2.00 bis 5.00 Uhr die Strassenprostitution im Gebiet Niederdorf künftig zu verbieten und auf die Zeit von 22.00 bis 2.00 Uhr zu beschränken. Die Ausübung der Fensterprostitution an der Häringstrasse bleibt weiterhin erlaubt, sofern die dazugehörigen Räumlichkeiten über eine entsprechende Bewilligung zur sexgewerblichen Nutzung verfügen.
Die Fensterprostitution an der Häringstrasse ist von 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr erlaubt. Damit wird ein weiterer Teil des mit den Anwohnenden und Gewerbe-treibenden vereinbarten Massnahmenpakets umgesetzt.
Die Strassenprostitution im Gebiet Niederdorf wird durch Seilergraben – Neumarkt – Rindermarkt – Marktgasse – Limmatquai begrenzt und ist von 19.00 bis 5.00 Uhr gestattet. Dazu gehört auch die Fensterprostitution. Auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Strichplatzes am Depotweg, voraussichtlich im August 2013, werden die Strichzone Sihlquai und die übrigen nicht benutzten Strichzonen aufgehoben und die Strichzone Allmend angepasst. Einen Grundsatzentscheid für die Strichzone Niederdorf wird der Stadtrat erst später fällen.
Die Anpassung der Strichzone Niederdorf wird nach Eröffnung des Strichplatzes am Depot-weg per 1. September 2013 in Kraft treten. Gegen den Beschluss des Stadtrats ist der Rekurs an den Bezirksrat möglich.