Zähneknirschend hat der Nationalrat heute einer Umsetzung der Ausschaffungsinitiative im Sinn der SVP zugestimmt
Mit 106 zu 65 Stimmen bei 11 Enthaltungen ist der Nationalrat als Erstrat dem Antrag seiner staatspolitischen Kommission gefolgt, für die Umsetzung den Text den Durchsetzungsinitiative heranzuziehen. Diese listet detailliert auf, bei welchen Delikten ein Ausländer oder eine Ausländerin die Schweiz verlassen muss. Wiederholungstäter werden bereits bei leichteren Delikten wie einfacher Körperverletzung oder Einbruchdiebstahl ausgeschafft. Der Missbrauch von Sozialhilfe und Sozialversicherungen werden ebenfalls im Deliktskatalog aufgeführt. Die Durchsetzungsinitiative wird aber nicht in allen Punkten umgesetzt: Als bedeutendste Abweichungen hat der Nationalrat weder die Definition des zwingenden Völkerrechts noch den Vorrang der Bestimmungen über die Ausschaffung vor dem Völkerrecht ins Gesetz übernommen. Der Ausschaffungs-Automatismus jedoch soll im Strafgesetzbuch Eingang finden. Das bedeutet, dass der Richter den Landesverweis ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls aussprechen muss, sofern dem Verurteilten im Heimatstaat nicht gerade Verfolgung oder Folter drohen. Dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit könnte damit nicht Genüge getan werden.
Einige Rednerinnen und Redner erwähnten am Rande auch, dass eine Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative im Wahljahr 2015 nicht wünschenswert wäre. Mehr Gewicht wurde in der Debatte aber dem Volkswillen eingeräumt: Das Volk habe das Risiko in Kauf genommen, die Europäische Menschenrechtskonvention zu verletzen, sagte Isabelle Moret (FDP/VD). Das müsse das Parlament akzeptieren. Laut Kurt Fluri (FDP/SO) ist die geplante Umsetzung zwar «rechtsstaatlich unhaltbar», aber der Volkswille gehe vor. Die SVP sah kein Problem mit der Verhältnismässigkeit: Die Ausschaffungsinitiative sei nicht in der Absicht angenommen worden, dass die bisherige Praxis weitergeführt werde, sagte Gregor Rutz (SVP/ZH). «Das Volk will, dass sich etwas ändert.»
«Gipfel der Inkohärenz»
Obwohl sie dies nicht bestritten, waren Vertreter von SP und Grünen nicht bereit, dafür Grundsätze der Verfassung zu opfern. «Es geht um die Frage, ob wir hier und heute unseren Rechtsstaat zu Grabe tragen», sagte Silvia Schenker (SP/BS). Es drohe eine «Tyrannei der Mehrheit», wenn die Verhältnismässigkeit geopfert und der Staat nicht mehr in die Schranke gewiesen werde, warnte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Linke und Grüne unterstützten darum den Vorschlag des Bundesrats, der eine aus seiner Sicht vermittelnde Lösung vorgelegt hatte. Der fundamentale Unterschied zur Durchsetzungsinitiative besteht darin, dass die Schwere der Straftat beim Ausschaffungsentscheid berücksichtigt werden könnte. Gemäss Entwurf des Bundesrats ist im Normalfall eine Mindeststrafe von 6 Monaten nötig für einen Landesverweis von 5 bis 15 Jahren oder im Wiederholungsfall 20 Jahren. Diese Regelung soll Ausschaffungen wegen Bagatelldelikten verhindern. Es gebe nicht nur eine Möglichkeit, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen, gab Justizministerin Simonetta Sommaruga zu bedenken. Es treffe auch nicht zu, dass der Vorschlag der Kommission dem Volkswillen entspreche: Beim Deliktskatalog gehe die Vorlage weit über die Ausschaffungsinitiative hinaus. Geringfügige Vergehen und sogar Antragsdelikte sollen gemäss Nationalrat zwingend zur Ausschaffung führen, während Steuerbetrüger im Land verbleiben dürfen – für Sommaruga der «Gipfel der Inkohärenz». Sie erinnerte auch daran, dass die fundamentalen rechtsstaatlichen Garantien mit der Abstimmung über die Initiative nicht abgeschafft worden seien. Und auch diese seien vom Volk abgesegnet und in der Verfassung verankert worden. «Sie sind demokratisch genauso legitimiert wie die neue Verfassungsbestimmung aufgrund der Ausschaffungsinitiative», sagte Sommaruga.
Der Rat lehnte es jedoch ab, auch nur eine Hintertür für eine verhältnismässige Umsetzung wenigstens in krassen Fällen zu öffnen. Er verwarf einen Antrag von GLP, SP und Grünen, dass der Richter in Härtefällen von einer Landesverweisung absehen kann. Im Anschluss an die Debatte über die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative beriet der Nationalrat auch über die Durchsetzungsinitiative selber. Gegen die Stimmen der SVP beschloss er, diese für teilweise ungültig zu erklären. Grund ist, dass die Initiative den Umfang des zwingenden Völkerrechts definiert, und erst noch zu eng. Die Initiative selber empfahl der Nationalrat mit 131 zu 51 Stimmen zur Ablehnung. SVP-Präsident Toni Brunner (SG) stellte einen Rückzug in Aussicht, falls der Ständerat bei der Umsetzung Ausschaffungsinitiative nicht hinter den Nationalrat zurückfällt. Beide Vorlagen gehen nun an die kleine Kammer.