Die Schweiz verfügt über fortschrittliche Grundlagen, um die Risiken bei Transporten gefährlicher Güter auf Strasse und Schiene zu überwachen und, wenn nötig, Massnahmen zu ergreifen
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hatte in ihrem Postulat vom 18. Mai 2015 verlangt, Massnahmen zur Minderung der Risiken beim Schienen- oder Strassentransport von Gefahrgut, insbesondere von Chlor, aufzuzeigen. Gefahrguttransporte (z.B. Benzin, Propan, Chlor) auf der Schiene oder Strasse müssen gemäss internationalen Vorschriften, ergänzt mit schweizerischen Bestimmungen, erfolgen. Schienen und Strassen, auf denen grosse Mengen von Gefahrgut transportiert werden, unterstehen zudem der Störfallverordnung, um Bevölkerung und Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen zu schützen.
Der Bundesrat hat den Bericht in Erfüllung des Postulats am 28. Juni 2017 gutgeheissen.
Die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Verkehr BAV, Bundesamt für Strassen ASTRA und Bundesamt für Umwelt BAFU) überwachen die Risiken mit gemeinsam entwickelten Instrumenten auf dem gesamten Verkehrsnetz. So können sie frühzeitig Risiken, die zunehmen, z.B. aufgrund der Siedlungsentwicklung, erkennen und entsprechend handeln.
Dies war zuletzt bei den Chlortransporten in Kesselwagen auf der Schiene der Fall: 2016 wurden in der zweiten Gemeinsamen Erklärung strenge Ziele für die Risikominderung und entsprechende Massnahmen mit den betroffenen Unternehmen und Behörden vereinbart, um die Risiken solcher Transporte für die Bevölkerung entlang der Bahnlinien zu senken.
Auf den Nationalstrassen weisen nach der jüngsten Gesamtschau weniger als 0,5 Prozent der Strecken ein erhöhtes Risiko bezüglich Gefahrtransporte auf. Das ASTRA passt diese Verkehrswege im Rahmen von Neubauten, Ausbauten, Umbauten oder Sanierungen laufend dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik an. Auf der Schiene bestehen keine inakzeptablen Risiken.
Auch im internationalen Vergleich hat die Schweiz einen hohen Sicherheitsstandard. Systema-tische Risikoermittlungen von Gefahrguttransporten auf dem gesamten Strassen- und Schienennetz sowie Beurteilungskriterien bezüglich des Umgangs mit diesen Risiken existieren aktuell in vergleichbarer Art nur in den Niederlanden.
Der Bundesrat hebt in seinem Bericht hervor, dass die Störfallverordnung eine Koordination mit der kantonalen Richt- und Nutzungsplanungen verlangt, damit die Risiken entlang der Bahnlinien und Strassen aufgrund der Siedlungsentwicklung auch zukünftig nicht unkontrolliert steigen.
ASTRA