4759 Fahrausweise von Senioren erklärten die Behörden im letzten Jahr aus medizinischen Gründen für ungültig, dies berichtet die Nachrichtensendung «10vor10»
Die Polizei sieht bei den über 70-Jährigen genauer hin: Rund 80 Prozent mehr Fahrausweise wurden 2013 schweizweit eingezogen. Im Aargau wird besonders rigoros kontrolliert. 2008 waren es mit 2555 Ausweisen fast halb so viel gewesen. Diese eindeutige Zunahme erklärt Verkehrsmediziner Rolf Seeger von der Universität Zürich mit einem Nachholbedarf. «Die Hausärzte müssen heute genauer Auskunft geben über den Gesundheitszustand der Senioren», sagt der Amtsarzt. «In gewissen Fällen, die man früher nicht so ernst nahm, wurde jetzt gesehen: die muss man aus dem Verkehr nehmen.» Senioren-Fahrberater Hansueli Bleiker, 85 Jahre alt, sieht Senioren zunehmend durch die Behörden diskriminiert. Wegen ein paar wenigen schweren Unfällen hätten Hausärzte, Rechtsmedizin und Polizei die Zügel angezogen: «Sie meinen, sie müssen ein Exempel statuieren, doch häufig trifft es die Falschen.» Verkehrsmediziner Rolf Seeger widerspricht. Es gebe in der Schweiz medizinische Mindest-anforderungen. Diese müssten alle Senioren einhalten, die auch im hohen Alter ein Auto lenken wollten.
Aargauer sind die strengsten
Mit Abstand am meisten Fahrausweise ziehen die Aargauer Behörden ein. Waren es 2008 noch 375 Entzüge wegen Krankheit bei Personen über 70, wurden letztes Jahr 1129 eingezogen. Dreimal so viele Ausweise wurden innert fünf Jahren entzogen. Nachdem 2005 ein 82-jähriger einäugiger Diabetiker eine Schülerin totgefahren hatte, zogen die Aargauer Behörden die Schraube an. Ehemalige Polizisten prüfen auf dem Amt jeden Polizeirapport. Bei auffälligen Unfällen wird abgeklärt, ob ein Fahrausweis entzogen werden muss: ein schweizweit einzigartiges Modell. Auch die Polizei schaue heute genauer hin, erklärt Martin Bruder, Leiter Massnahmen beim Strassenverkehrsamt Aargau: «Wenn ein Senior mit einem rundum verbeulten Auto angetroffen wird, dann wird das von der Polizei genauer analysiert und eventuell dem Strassenverkehrsamt gemeldet.»
T. N.