Alle in der Schweiz eingereichten Strafanzeigen in der so genannten VW-Abgas-Affäre werden von der Bundesanwaltschaft (BA) gesammelt und behandelt. Bis dato sind in sieben Kantonen rund 600 Strafanzeigen von Privatpersonen eingegangen
Die Strafanzeigen seien grossmehrheitlich in Westschweizer Kantonen eingereicht worden, insbesondere im Kanton Genf, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mit. Die Schweizer Staatsanwälte-Konferenz und die Bundesanwaltschaft sind übereingekommen, dass sämtliche in der Schweiz eingereichten Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft zusammengeführt werden. Ziel der Vereinigung der Strafanzeigen bei der BA ist es, die Thematik nicht auf der Ebene von Einzelfällen in verschiedenen Kantonen strafrechtlich aufzubereiten, sondern eine gesamtschweizerische Lösung zu erzielen. Alle Anzeigen sollen gesammelt behandelt werden.
Vier Händler müssen Busse zahlen
Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) büsst vier Schweizer VW-Händler mit Pauschalsanktionen von 10’000 bis 320’000 Franken. Den Autogaragen werden Preisabsprachen zur Last gelegt. Betroffen von der Busse sind die ASAG Auto-Service, Autoweibel, die City-Garage in St. Gallen und die Garage Gautschi, wie die Weko in einer Mitteilung am Donnerstag schreibt. Die vier Schweizer Konzessionäre der VW-Marken und die Amag Retail (Retail-Geschäftsbereich des VW-Importeurs VW Amag Automobil- und Motoren AG) vereinbarten demnach Anfang 2013 eine gemeinsame Konditionenliste. Diese betraf Preisnachlässe und Ablieferungspauschalen zur Abgabe von Offerten für neue Autos der Marken des VW-Konzerns. Die Untersuchung sei aufgrund der Selbstanzeige der Amag Automobil- und Motoren AG eröffnet worden, heisst es weiter. Preisabsprachen seien volkswirtschaftlich besonders schädlich und stellten daher einen schweren Verstoss gegen das Kartellgesetz dar, schreibt die Weko zur Begründung des Entscheids. Die Tatsache, dass diese Preisabrede nur während kurzer Zeit in Kraft war, sei aber bei der Bemessung der Pauschalsanktionen berücksichtigt worden. Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Tijana Nikolic