Die Stipendien-Initiative des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften (VSS) verlangt, dass der Bund die Vergabe und Finanzierung von Ausbildungshilfen für die Tertiärstufe – also nach Matura oder Lehre – gesetzlich regelt
Die Stipendien-Initiative des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften (VSS) verlangt, dass der Bund die Vergabe und Finanzierung von Ausbildungshilfen für die Tertiärstufe – also nach Matura oder Lehre – gesetzlich regelt. Noch ist in der Schweiz jeder Kanton selbst für die Vergabe von Stipendien verantwortlich und lässt sich dies pro Einwohner so viel kosten; Der Kanton Waadt wendete im Jahr 2013 für Stipendien 78 Franken pro Einwohner auf, der Kanton Jura 76 Franken. Im Kanton Schaffhausen wird pro Einwohner mit 20 Franken im Schnitt fast vier Mal weniger ausgegeben. Manfred Bolli, Leiter des Berufsbildungsamtes des Kantons Schaffhausen erklärt: «Wegen der Nähe unseres Kantons zur Universität Zürich und der ETH können viele Studenten zu Hause wohnen bleiben und haben deswegen tiefere Lebensunterhaltskosten.» Der Schweizer Schnitt liegt laut dem Bericht «Kantonale Stipendien und Darlehen 2013» des Bundesamts für Statistik bei 39 Franken. Gemäss Charles Stirnimann, Präsident der Interkantonalen Stipendien-Konferenz, sind die Stipendien-Beiträge in der Westschweiz generell höher als in der Deutschschweiz, weil dort auch die Sensibilität für bildungs- und sozialpolitische Themen eher höher sei.
Waadt in mehreren Kategorien Spitzenreiter
Im Schweizer Schnitt erhält ein Stipendienbezüger auf der Tertiär-Stufe 8276 Franken jährlich. Schaut man sich die Kantone einzeln an, gibt es grosse Unterschiede zwischen Höhe und Quote der Stipendien. Mit durchschnittlich 12’301 Franken pro Jahr und Student ist auch hier der Kanton Waadt Spitzenreiter. Hoch sind die Stipendien mit 10’149 Franken und 10’298 Franken zwar auch in Zürich und Glarus, doch in diesen Kantonen erhalten insgesamt vergleichsweise wenig Studenten überhaupt einen finanziellen Zustupf – in Zürich sind es 0,1 Prozent der Bevölkerung, in Glarus 0,22 Prozent. Schlusslicht der Tabelle ist Luzern: Stipendien liegen dort im Schnitt bei 5713 Franken – das ist halb so viel, wie ein Student in der Waadt erhält. Zwar liegen auch die Beträge im Kanton Graubünden (5852 Franken) und im Kanton Wallis (5832 Franken) auf einem eher tiefen Niveau – dort werden jedoch überdurchschnittlich viele Studenten für ein Stipendium berücksichtigt. «Prinzipiell kann man sagen, dass periphere Kantone höhere Stipendienquoten aufweisen, da der Grossteil der Studierenden zur Ausbildung den Kanton verlassen und wegziehen muss», sagt Stirnimann.
Kantone kennen Bedürfnisse von Studenten besser
Auch wenn Parlament und Bund das Anliegen nachvollziehen können, empfehlen sie, das Volksbegehren abzulehnen. Da die Kantone die Bedürfnisse der Studierenden besser kennen würden, soll das Stipendienwesen laut Bund weiterhin Sache der Kantone bleiben. Bereits seien 16 Kantone dem sogenannten Stipendienkonkordat beigetreten. Sollte die Stipendien-Initiative angenommen werden, hätten die Kantone keinen Anreiz mehr, diesen laufenden Harmonisierungsprozess umzusetzen, warnt der Bundesrat. Da die Leistungen für die Studierenden insgesamt erhöht werden müssten, hätte die Initiative zudem «erhebliche Mehrkosten» zur Folge. Die Kantone haben 2009 das Stipendienkonkordat beschlossen, das Grundsätze für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen festlegt. Es regelt Fragen wie: Wer bekommt ein Stipendium und wie lange wird es bezahlt? Auch wird festgehalten, wie hoch ein Vollstipendium pro Jahr mindestens sein muss: Wird der maximale Betrag für ein Stipendium ausbezahlt, sind das auf Tertiärstufe mindestens 16’000 Franken. Die beigetretenen Kantone haben sich verpflichtet, ihr kantonales Recht bis März 2018 entsprechend anzupassen. Demnächst wird der Kanton Zürich als 17. Kanton dem Konkordat beitreten. Künftig sollen nur noch jene Kantone, welche die relevanten Bestimmungen des Stipendienkonkordats erfüllen, Bundesbeiträge erhalten. Alle anderen würden leer ausgehen. Der Gegenvorschlag tritt automatisch in Kraft, falls die Initiative an der Urne abgelehnt wird.