Der Zürcher Stadtrat hat seine Bewilligungspraxis für Outdoor-Partys neu geregelt und die Kategorie «Jugendbewilligung» geschaffen
Der Stadtrat will Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in friedlicher Absicht im Freien Partys feiern wollen, die Möglichkeit dazu bieten. Es geht vor allem um Jugendliche, die sich die hohen Preise im Ausgang nicht leisten können. Die Outdoor-Partys sollen nicht mehr illegal sein, sagte Stadtrat Daniel Leupi vor den Medien. Der Pilotversuch zur «Jugendbewilligung» startet ab Mitte April. Leupi befürchtet nicht, dass Zürich ab Mitte April im Party-Strudel versinkt. Die Sache werde sich wohl von alleine regeln. Es gebe auch nicht unbegrenzt geeignete Standorte, an denen eine Party bewilligt würde. Die Stadt behält sich jedoch vor, den Versuch wieder abzubrechen, sofern er nicht funktionieren oder ausufern sollte. Auslöser für die Schaffung der neuen Praxis waren wiederholte Konflikte bei der Auflösung von Outdoor-Partys im Sommer und Herbst 2011. Gleich an zwei Wochenenden kam es damals zu grossen Ausschreitungen. Jugendliche protestierten gegen die – ihrer Meinung nach – zu wenigen Freiräume, welche ihnen für unkommerzielle Partys zur Verfügung stünden. Anfang September 2011 hatten sich rund 1000 Jugendliche zu einer illegalen Party auf dem Bellevue-Platz eingefunden und – vorerst friedlich – für mehr kulturelle Freiräume protestiert. Der Anlass geriet aus dem Ruder. Scheiben gingen zu Bruch, Flaschen flogen. Die Polizei konnte die Situation nur mit einem Grosseinsatz unter Kontrolle bringen. Eine Woche später kam es beim Central zu grösseren Ausschreitungen mit Hunderten Jugendlichen. Beobachter gingen hier – anders als beim Bellevue – davon aus, dass sie mit dem Vorsatz zu randalieren angereist waren. Die Sachschäden beider Krawallnächte zusammen wurden mit über 100’000 Franken beziffert. In der Folge entstand eine breite öffentliche Diskussion rund um das Thema. Die Stadt lancierte über die Facebook-Seite «Fertig Puff» eine Diskussion, welche die Wünsche und Interessen der Jugendlichen deutlich machen sollte.
Vor allem der Wunsch nach nicht kommerziellen Partys wurde laut, «an denen ein Getränk nicht gleich zwanzig Franken kostet, sondern auch für jemanden mit Lehrlingslohn erschwinglich ist». Die Bewilligung für angemeldete Partys ist kostenlos. Sie wird Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von bis zu 25 Jahren erteilt. Die Handhabung der Jugendbewilligung ist gemäss Leupi einfach. Folgende Punkte müssen eingehalten werden:
• Die Veranstalter müssen ihre Party mindestens acht Tage vor der Durchführung telefonisch bei der städtischen Anlaufstelle anmelden. Die Anlaufstelle ist per Telefon unter der Nummer 044 412 71 00 erreichbar.
• Eine klar bezeichnete Person übernimmt die Verantwortung für die Durchführung der Party.
• Die Partys dürfen nicht kommerziell sein und die Teilnehmerzahl sollte bei maximal 400 Personen liegen.
• Der Ort muss für die Party geeignet sein. Es darf beispielsweise keine Störung des privaten oder des öffentlichen Verkehrs geben und es darf zu keinen übermässigen Lärmstörungen kommen.
• Die Party-Örtlichkeit ist so zu verlassen, wie sie angetroffen wurde – also ohne Abfälle oder Schäden.
• Für die Party darf nicht offen auf Social Media-Plattformen geworben werden. TIJANA NIKOLIC