Das neue Dokument kann künftig für viele Ausländer eine wichtige Rolle in ihrem Leben spielen:
der Schweizer Sprachenpass
Der Sprachpass soll ab 2017 festhalten, wie gut fremdsprachige Ausländer in der Schweiz Deutsch, Französisch oder Italienisch sprechen und schreiben. In vielen Fällen – wie etwa bei der Jobsuche – wird er wohl freiwillig sein. Fordern aber Behörden Sprachkenntnisse ein, wie beispielsweise bei der Einbürgerung, werden fremdsprachige Ausländer wohl künftig den Schweizer Sprachenpass benötigen – sofern sie kein anderes, den internationalen Standards entsprechendes Zeugnis vorweisen können.
Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ist der Sprachenpass «ein nationales, valides und einfaches Instrument, um die erworbenen Sprachkompetenzen in verschiedenen Lebenssituationen nachweisen zu können». Ob der Sprachenpass tatsächlich obligatorisch wird, ist derzeit noch offen. Nötig wären Gesetzesänderungen auf kantonaler oder nationaler Ebene.
Pilotphase erfolgreich
Rund zweieinhalb Jahre hat die kürzlich abgeschlossene Pilotphase gedauert. Im Auftrag des SEM hat die Schweizer Stiftung Ecap zusammen mit dem deutschen Sprachtestanbieter Telc und der Volkshochschule Bern mit über 300 Migranten Prototypen für einen nationalen Sprachnachweis entwickelt.
Die Pilotphase, die 740’000 Franken gekostet habe, sei «grundsätzlich erfolgreich» verlaufen, schreibt SEM-Sprecherin Léa Wertheimer: «Wir planen die Umsetzung ab 2017 mit der Geschäftsstelle Fide, die dafür einen Auftrag erhalten wird.» Fide ist ein Ableger des SEM und steht für «Französisch, Italienisch, Deutsch in der Schweiz – lernen, lehren, beurteilen». Fide wird die Sprachtests durchführen und den Sprachenpass herausgeben.
Die Prüfung wird aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil bestehen. Der Test werde sich an Alltagssituationen ausrichten, wie beispielsweise Wohnungssuche, Arztbesuch oder Behördenkontakt. Die Sprachkenntnisse der Ausländer werden nach dem internationalen Standard GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) bewertet.
Vieles ist noch unklar
Die Einstufung auf dieses Niveau hat schliesslich für die Ausländer konkrete Auswirkun-gen auf ihre Zukunft in der Schweiz. Insbesondere beim Einbürgerungsprozess. So sieht das neu revidierte Bürgerrechtsgesetz vor, dass Ausländer für eine Einbürgerung mindestens auf dem Niveau B1 sprechen und auf dem Niveau A2 schreiben können. Und auch das revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz sah für eine Niederlassungsbewilligung und den Familiennachzug aus Nicht-EU-Staaten Sprachnachweise in einer der Landessprachen vor.
Die Revision geriet nach der Annahme der Massen-einwanderungsinitiative 2014 aber ins Stocken. Der Nationalrat hat den Gesetzesentwurf, nachdem der Ständerat bereits zugestimmt hatte, an den Bundesrat zurückgeschickt. Dass die Sprachanforderungen zu einem späteren Zeitpunkt wegfallen, ist aber unwahrscheinlich. Obwohl der Sprachenpass bald Realität wird, ist noch vieles unklar. Wie genau werden die Kurse für den Sprachenpass ablaufen? Wie teuer sind die Kurse, wie teuer die Prüfungen? Können sie unendlich oft wiederholt werden? Wie viele Prüfungsorte in den Kantonen wird es geben, und wieso hat sich der Sprachenpass, der einst für 2015 angekündigt wurde, um zwei Jahre verzögert? SEM-Sprecherin Wertheimer kann diese Fragen derzeit nicht beantworten. Die Ergebnisse müssten zuerst genauer ausgewertet werden. Erst dann werde kommuniziert. Sicher ist nur: Der Sprachenpass kommt.
Tijana Nikolic