Der Bundesrat setzt in der Kulturpolitik auf Kontinuität. Die drei für 2016 bis 2020 festgelegten
Handlungsachsen – kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Kreation und Innovation – werden für die Periode 2021-2024 beibehalten. Bestimmte Thematiken sollen jedoch gestärkt werden
Im Bereich «kulturelle Teilhabe» soll das Programm «Jugend und Musik» konsolidiert werden. In Zusammenarbeit mit den Kantonen und mit Musikorganisationen wird der Bundesrat eine musikalische Begabtenförderung einführen. Dies Massnahme trägt der neuen Verfassungsbestimmung zur Stärkung der musikalischen Bildung Rechnung, die 2012 von Volk und Ständen angenommen wurde.
Zusammenarbeit zwischen Industrie und Gameentwicklern
Im Bereich «gesellschaftlicher Zusammenhalt» werden die schulischen Austauschaktivitäten zwischen den Sprachgemeinschaften verstärkt und ein Austauschprogramm für Lehrpersonen eingerichtet. Der Bund will zudem durch geeignete Massnahmen zu einer hohen Baukultur beitragen. Im Bereich «Kreation und Innovation» soll schliesslich die Kooperation zwischen Kultur und Wirtschaft fortgesetzt werden. Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen Industrie, Gameentwicklerinnen sowie Designschaffenden sind positiv. Das Modell zur Unterstützung des Designs und der interaktiven Medien wird durch Pro Helvetia weiterentwickelt. Die Mittel des Schweizerischen Nationalmuseums werden erhöht.
Schwerpunkt auf dem digitalen Wandel
Nebst der Kontinuität legt der Bundesrat einen besonderen Schwerpunkt auf die Digitalisierung. Der digitale Wandel beeinflusst sämtliche Bereiche und Institutionen der Kultur in Bezug auf Produktion, Vermittlung und Erhaltung. Die Filmbranche ist durch die rasante Zunahme der Online-Plattformen besonders betroffen. In Zukunft will der Bundesrat den Zugang zum Schweizer Filmerbe verbessern. In der Förderperiode 2021-2024 soll die Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs fortgeführt werden. Das Programm soll im Lauf des Jahres 2020 besprochen und festgelegt werden. Der Bund will sich zudem für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Kulturbereich und für eine angemessene Entlohnung der Kulturschaffenden einsetzen.
Finanzielle Mittel in Höhe von 942,8 Millionen vorgesehen
Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2021-2024 fest. Sie präsentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur, von Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums. Zur Umsetzung des zur Vernehmlassung vorgelegten Entwurfs sind finanzielle Mittel in der Höhe von 942,8 Millionen Franken vorgesehen. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. September 2019.
Wie ist die Finanzierung geregelt?
In der Schweiz leistet die öffentliche Hand einen massgeblichen Beitrag an die Förderung der Kultur. Das Bundesamt für Statistik (BFS) publiziert regelmässig Daten zur öffentlichen Kulturfinanzierung.3 Gemäss den neusten verfügbaren Daten (Stichjahr 2016) belaufen sich die Kulturausgaben der öffentlichen Hand auf total rund 3 Milliarden Franken pro Jahr. Die wichtigsten Kulturförderer sind die Gemeinden (51,1% oder 1,56 Mia. Fr.). Die kantonalen Aufwendungen für die Kulturförderung betragen 38,4 Prozent (1,17 Mia. Fr.) der Gesamtausgaben. Der Bund beteiligt sich mit 10,5 Prozent (320 Mio. Fr.) an der öffentlichen Finanzierung der Kultur in der Schweiz, heisst es in der Botschaft. Die Kulturförderung durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden wird ergänzt durch die Kulturförderung von Privaten (Unternehmen, Stiftungen, Individuen usw.). Einen klaren gesetzlichen Auftrag zur Kulturförderung im Sinne des Service public hat dabei die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR). Von grosser Bedeutung für die Schweizer Kulturförderung sind im Weiteren die Lotterien. Den Kantonen fliessen aus den in der Schweiz bewilligten Lotterien jährlich Gelder in der Höhe von über 500 Millionen Franken zu, die von der jeweils zuständigen kantonalen Instanz (Regierungsrat, Parlament, Amt, Verteilkommission) auch zur Förderung kultureller Vorhaben ausgeschüttet werden, wie es in der Botschaft festgehalten wird.
Private Finanzierungen sind sehr wichtig
Kulturförderung durch Private ist für die Schweizer Kulturlandschaft von eminenter Wichtigkeit. So gibt es in der Schweiz über 13 000 gemeinnützige Stiftungen mit einem geschätzten Stiftungsvermögen von rund 100 Milliarden Franken.4 Die jährliche Ausschüttung der gemeinnützigen Stiftungen beläuft sich auf rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. Kultur gehört dabei neben Bildung und Forschung, Gesundheitswesen und Sozialem zu den wichtigsten Förder- und Aktivitätsbereichen der gemeinnützigen Stiftungen.5 In Ergänzung zu den gemeinnützigen Stiftungen fördern private Unternehmen die Kultur mit jährlich rund 370 Millionen Franken, wobei rund 50 Prozent des Gesamtbetrages auf Sponsoring entfällt. Die Kulturpolitik und die Kulturförderung des Bundes beruhen im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel folgender vier Institutionen: das BAK, die ihm organisatorisch zugeordnete Schweizerische Nationalbibliothek (NB), die Stiftung Pro Helvetia sowie das Schweizerische Nationalmuseum.
Tijana Nikolic