Inclusion Handicap, der Dachverband der Behinderten-Organisationen der Schweiz, hat wegen SBB-Mängel Beschwerde beim undesverwaltungsgericht eingereicht
Rollstuhlfahrer können nicht ohne Hilfe aus den neuen Bombardier-Zügen aussteigen. Der Behindertendachverband fordert Anpassungen.Unbegleitet reisende Menschen mit Behinderungen stossen in den neuen SBB-Doppelstockzügen auf zu viele Hindernisse.
Einsatz bereits bewilligt
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) bewilligte den Einsatz der neuen Züge Ende 2017 provisorisch für vorerst ein Jahr. Eine erneute Prüfung will das BAV durchführen, wenn alle geplanten Funktionalitäten der Züge betriebsbereit sind, wie es damals hiess.
Zu hohe Türöffnungsknöpfe
Das Nachrichtenmagazin «10vor10» des Schweizer Fernsehens (SRF) berichtete am Montagabend über die Beschwerde gegen die SBB, die Herstellerfirma Bombardier und das Bundesamt für Verkehr (BAV). Wie Inclusion Handicap bestätigte, will der Verband auf diesem Weg erreichen, dass die Anpassungen vorgenommen werden, bevor alle Züge fertig gebaut sind. Der Dachverband hat eine Liste von Mängeln erstellt: Die Rampen vom Zug auf den Perron seien so steil, dass Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer ohne Hilfe nicht aussteigen könnten, schreibt er. Und die Tasten, um im Zug die Türen zu öffnen, seien vom Rollstuhl aus nicht erreichbar.
Viele weitere Mängel
Die Tasten aussen an den Zügen müssen gemäss der Forderung so gestaltet sein, dass Sehbehinderte sie benutzen können. Weiter stören Inclusion Handicap zu stark spiegelnde Monitore – dort müssten Hörbehinderte beispielsweise Informationen zum Fahrplan lesen. Und das nicht ebene Oberdeck der Züge erschwere das Sich-Fortbewegen.
Sofortige Verbesserungsmöglichkeiten
Die Beschwerde von Inclusion Handicap richtet sich gegen die provisorisch erteilte Betriebsbewilligung für die Züge. Das liege im Interesse der SBB, schreibt die Organisation. Denn die überwiegende Mehrheit der Züge sei noch nicht gebaut, und die verlangten Anforderungen könnten ohne unnötige Kosten umgesetzt werden. Inclusion Handicap stützt sich beim Vorgehen auf das Behindertengleichstellungsgesetz.
Tijana Nikolic