Ausländer dritter Generation sollen leichter eingebürgert werden können. Bürgerliche warnen vor einem Automatismus, Linke forden mehr Akzeptanz
Ausländer dritter Generation sollen den roten Pass künftig leichter erhalten. Der Ständerat hat sich am Donnerstag im Grundsatz für eine Änderung der Bundesverfassung und des Bürgerrechtsgesetzes ausgesprochen. Die umstrittene Entscheidung wurde äusserst knapp per Stichentscheid gefällt. Über die Details wird der Rat erst später beraten. Nicht nur in der kleinen Kammer spaltet die Vorlage die Gemüter, auch im Nationalrat sorgte das Geschäft für hitzige Debatten. Schliesslich sprach sich der grosse Rat für die erleichterte Einbürgerung aus, jedoch nur bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen, wie etwa der Geburt in der Schweiz. Geht es nach dem Nationalrat, muss zudem mindestens ein Grosseltern- respektive ein Elternteil in der Schweiz geboren worden sein oder ein Aufenthaltsrecht besitzen. Im Fall der Eltern muss diese vor dem zwölften Altersjahr erworben worden sein.
SVP natürlich dagegen
Bürgerlichen Vertretern geht die Vorlage trotz dieser Einschränkungen zu weit. «Wer sich wirklich einbürgern lassen will, kann dies schon heute mit relativ geringem Aufwand tun», sagt SVP-Nationalrat Gregor Rutz. Er sehe keinen Handlungsbedarf, diese Hürden noch weiter zu senken. «Mit dem Schweizer Bürgerrecht sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden, was viele Menschen zu vergessen scheinen.» Eine Einbürgerung solle entsprechend wohlüberlegt und verdient sein und nicht auf dem Serviertablett daherkommen. Vor einem solchen Automatismus warnt auch FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger. Zwar ist ein solcher aktuell nicht vorgesehen und die Einbürgerung müsste auch künftig beantragt werden. Allerdings schliesst die Verfassungsbestimmung eine spätere Änderung nicht aus. Schneeberger spricht von einer «automatischen Einbürgerung durch die Hintertür», die es abzulehnen gelte. Zudem hätten sich die Räte mit der Revision des Bürgerrechts erst kürzlich für eine harte, aber faire Linie entschieden. «Es ist zu früh, bereits wieder Anpassungen zu machen», so Schneeberger.
Bea Heim lässt das kalt
Diese Argumente lässt Bea Heim (SP) nicht gelten. Es gebe «keinen vernünftigen Grund», sich gegen die Vorlage und damit auch gegen «eine Stärkung der Demokratie» zu stemmen. «Menschen, die in der dritten Generation hier leben, sind Teil unserer Gesellschaft und sollen auch das Recht haben, diese mitzugestalten. Wenn junge, integrierte Menschen sich einbürgern möchten und dies beantragen, ist dies im Interesse von uns allen.» Wer sich dagegen sträube, dürfte sich eigentlich nie mehr über «angeblich fehlenden Integrationswillen beklagen». Auch CVP-Nationalrätin Ruth Humbel sagt, ein Automatismus sei nicht vorgesehen, da gebe es nichts heraufzubeschwören. Das Volk habe sich 2004 explizit gegen die automatische Einbürgerung ausgesprochen. «Doch gerade, weil wir das Bürgerrecht verschärft haben, ist es fair, denjenigen Menschen, die wirklich integriert sind, nun auch einen Schritt entgegenzukommen.» Integrationskriterien müssten weiterhin erfüllt sein. «Doch diese Menschen fühlen sich hier zu Hause, sie sind Teil unserer Gesellschaft und haben oft keinen Bezug mehr zu ihrem Heimatland.» Es wäre es also nur ein Zeichen der Akzeptanz, ihnen dieses Privileg zuzugestehen. Das Geschäft geht nun zurück an die vorberatende Kommission. Stimmen die Räte den Änderungen am Ende zu, wird das Stimmvolk darüber abstimmen können.
Tijana Nikolic