Am 12. März 2010 wurde die ZAS (Zentrale Ausnüchterungsstelle) eröffnet. Im Ausland kennt man diese schon, in der Schweiz ist es die Erste. Die ZAS wird gemeinsam vom Polizeidepartement, bzw. der Stadtpolizei, und den Städtischen Gesundheitsdiensten betrieben. Eine Nacht in der ZAS ist Luxus, denn sie kostet rund 950 Franken. Genauere Informationen gab uns Herr Dr. Reto Casanova vom Polizeidepartement der Stadt Zürich im Interview.
Die ZAS ist die erste Ausnüchterungszelle der Schweiz, was passiert dort?
In die ZAS werden von der Polizei Klienten und Klientinnen eingeliefert, die berauscht sind (durch Alkohol und/oder andere Drogen) und die sich oder andere gefährden. Normale AlkoholkonsumentInnen kommen nicht in die ZAS. Wer aber im berauschten Zustand randaliert, Schlägereien anzettelt oder nicht mehr ansprechbar ist, muss damit rechnen.
Wer in die ZAS kommt, wird zunächst medizinisch untersucht, und wenn keine Spitaleinweisung nötig ist, eingeschlossen. Während der Ausnüchterungsphase wird die Person zu ihrem eigenen Schutz ständig per Video überwacht. Wenn sich ihre Situation verschlechtert, stehen medizinische Fachleute zur Verfügung.
Welches Ziel verfolgt die ZAS?
Die ZAS hat zum Ziel, schwer Berauschte von der Strasse zu holen, einerseits, um sie vor sich selbst zu schützen, andererseits, um die Sicherheit der übrigen Bevölkerung zu erhöhen. Mit dieser Massnahme können die Spitäler bezüglich randalierenden Betrunkenen entlastet werden.
Nach welchen Kriterien entscheidet die Stadtpolizei, wer in die ZAS gebracht wird?
Wie bisher sind die Kriterien, die zu einer Verhaftung eines Betrunkenen führen gleich: Wer so berauscht ist, dass er/sie sich oder andere gefährdet und keine Verletzungen aufweist, die eine Spitaleinweisung nötig machen, muss damit rechnen, in die ZAS zu kommen.
Gibt es Zonen in der Stadt, welche man mehr überwacht als andere?
Die Polizei überwacht niemanden. Sie muss grundsätzlich in der ganzen Stadt eine polizeiliche Grundversorgung sicherstellen. In Gebieten, in denen sich viele (junge) Leute aufhalten, viel Alkohol und andere Drogen konsumiert werden, braucht es naturgemäss mehr Polizei, um diese Grundversorgung sicherzustellen. Das betrifft wie bis anhin vor allem Gebiete, in denen sich gut besucht Clubs befinden und gilt vorwiegend an Wochenenden.
Wie viel kostet eine Nacht in der ZAS, wer trägt die Kosten?
Wer weniger als drei Stunden in der ZAS bleibt, weil er oder sie zum Beispiel von den Eltern oder vom Ehepartner abgeholt wird, bezahlt 600 Franken. Wer mehr als drei Stunden in der ZAS verbringt, bekommt eine Rechnung über 950 Franken.
Wie wurde die Kostenzusammenstellung gemacht?
Wir haben ausgerechnet, was der Betrieb der ZAS kostet. Dann haben wir, basierend auf Annahmen, die Kosten berechnet. So haben wir angenommen, dass jährlich rund 600 KlientInnen in der ZAS betreut werden müssen, davon 200 während weniger als drei Stunden. Diese Zahlen basieren auf früheren Erfahrungen.
Das sind allerdings Annahmen. Die Realität wird zeigen, ob wir richtig liegen oder allenfalls Anpassungen vornehmen müssen.
Wie geht man bei jugendlichen Betrunkenen vor?
Bei minderjährigen KlientInnen wird das Gespräch mit den Eltern gesucht – in der ZAS oder am Telefon -, um künftige Alkohol- oder Drogenexzesse zu verhindern. Wenn immer möglich sollten die Eltern ihre Sprösslinge in der ZAS abholen.
Wie viele Personen werden pro Woche in der ZAS erwartet?
Wie viele es pro Woche sein werden, ist sehr schwierig zu sagen, weil das von vielen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel Wetter, Anzahl der Parties in Zürich, Attraktivität der Veranstaltungen, zusätzliche Sportveranstaltungen etc. Die Auslastung der ZAS kann deshalb stark variieren.
Manuela Salamone