Mit der Unterstützung des Bürgerkomitees «Nein gegen Versicherungsspione» wurde letzte Woche in Bern ein Referendum eingereicht. Mit welchen
Argumenten wollen die Befürworter des Gesetzes die Bedenken des breiten Bündnisses ausräumen?
Schon in der jüngeren Vergangenheit haben die Schweizerische Unfallversicherung (Suva) und die Invalidenversicherung (IV) Detektive eingesetzt, um das Erschleichen von Leistungen aufzudecken. Durchaus wirkungsvoll: Bei der IV wurde 2016 ein Drittel der Betrüger dank Observation erwischt. Doch die Ertappten klagten erfolgreich beim Europäischen Menschengerichtshof.
Detektive mussten Arbeit einstellen
Die Richter befanden, dass in der Schweiz die gesetzliche Grundlage für das Ausspionieren der Versicherten fehlt. Die Detektive mussten ihre Tätigkeit vorerst einstellen. Bundesrat und Parlament erarbeiteten darauf sehr zügig gesetzliche Bestimmungen. Das eingereichte Referendum verhindert jedoch ihr sofortiges Inkrafttreten. Sind mindestes 50’000 gültige Unterschriften zusammengekommen, wird am 25. November abgestimmt.
Kein Filmen in Wohnzimmern mehr
In der umstrittenen Bestimmung steht, dass die versicherte Person nur observiert werden darf, wenn sie sich an einem allgemein zugänglichen Ort befindet oder an einem Ort, der von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar ist. Als Beispiel wurde im Parlament der Balkon genannt, aber auch ein Wohnzimmer, das von der Strasse aus einsehbar ist. Der Bundesrat hielt fest, es wäre Sozialversicherungsdetektiven mit dem neuen Gesetz nicht erlaubt, beispielsweise von der Strasse aus eine Person in deren Wohnzimmer zu filmen.
Nicht mehr Kompetenzen als Polizei und Staatsanwaltschaft
In einer Befragung durch den Nationalrat verneinte der Bundesrat dies. Die Behauptung der Gegner sei unzutreffend, dass die Sozialdetektive mit dem neuen Gesetz mehr Kompetenzen hätten als die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Er wies darauf hin, dass für den Einsatz von GPS-Trackern und anderen technischen Instrumenten zur Standortbestimmung sowohl die Polizei und die Staatsanwaltschaft als auch die Sozialversicherungsdetektive eine richterliche Genehmigung bräuchten.
Keine Erlaubnis für GPS-Tracker
Der Verdacht entstand, als das Parlament eine Grundlage für GPS-Tracker ins Gesetz einbaute, in dem zunächst keine richterliche Genehmigung als Voraussetzung vorgesehen war. Damit hätten die Sozialversicherungsdetektive mehr Kompetenzen gehabt als die Polizei. Der Bundesrat stellte sich im Parlament dagegen, Sozialversicherungsdetektiven neben Bild- und Tonaufnahmen auch den Einsatz von GPS-Trackern zu erlauben.
SP und Grüne befürworten Referendum
Nach einem öffentlichen Aufruf der Schriftstellerin Sibylle Berg entstand das breite Bürgerkomitee «Nein gegen Versicherungsspione». Innerhalb von 62 Tagen konnte die buntgemischte Gruppierung ohne mächtige Unterstützung im Hintergrund 55’000 Unterschriften sammeln. SP und Grüne haben sich inzwischen als Befürworter des Referendums positioniert.
T.N.