Gewöhnliche Mitbürger rufen in Facebookgruppen mit tausenden von Mitgliedern öffentlich zu Gewalt auf – und machen sich damit strafbar.
Scheinbar brave Bürger rufen zu Mord und Totschlag auf. In einer Diskussion eines News-Artikels, in dem es um 181 im Mittelmeer ertrunkene Menschen geht, die Bürgerkrieg und Not entkommen wollten, fordert Jakob B.* aus Chur: «Werft alle ins Meer, die bringen uns nur Elend, Mord und Krieg.» Manuel B.*, Chauffeur aus Altstätten SG, will jeden Asylsuchenden, der in die Schweiz will, «ade grenze abknalle». «Grad abknalla» findet auch Wirtschaftsschülerin Mirella B.* aus Chur. Ein Haus für Asylsuchende? «Grad e bombe baue», möchte Malerin Andrea B.* aus Baden. Für Ausländer, die schon hier sind, hat Ernst V.* auf Valcheva GR folgenden Plan: «Ausschaffen die ganze Brut, denn mehr als Mord und Totschlag kann man von diesem Pack nicht erwarten.» Und Florian I.* aus Schwyz erhält Zustimmung für diese Aussage: «afrika für affen, europa für weisse.» Blanker Hass und Rassismus. Wenn eine hochschwangere Frau an der Schweizer Grenze ihr Kind verliert, schreibt Sekretärin Stephanie S.* aus Burgdorf: «u jetz ischs üses problem? die schisswiiber hei sowiso au schissbot ä brate im ofä! uf zum nöchste kackgoof!» Rene J.* aus Brig vermutet, das sei nur passiert, weil der Ehemann «seine Frau geschlagen hat». Und wenn es nach Patrick A.* aus Steffisburg ginge, hätte man das Kind – und die Mutter und den Vater dazu – schon auf der Flucht ermorden sollen: «Die huerä boot versänkä uf der überfahrt.»
Rassismus kennt keine Altersgrenzen
Keiner ist zu klein, ein Staatsfeind zu sein: Schüler Simon J.* aus Wangen a.d. Aare, auf dem Regal in seinem Zimmer stehen ein Globus, eine SVP-Fahne und ein Gewehr, schreibt: «Es ist langsam, aber sicher Zeit für eine Revolution der Eidgenossen … Denn gegen so eine Menschenmasse haben auch die Politiker die Hosen voll, vor allem wenn wir bewaffnet sind und vor dem Bundeshaus stehen.» Niemand der über 6000 Leserinnen und Leser in der Gruppe widerspricht ihm. Stattdessen erhalten solche Voten Zuspruch in der Form von «Likes». Die Schweizer in diesen Gruppen scheinen sich einig zu sein: Die Lage im Land ist schlimm. Es ist von Feinden umzingelt, von Feinden unterwandert – und noch dazu sind die meisten gewählten Volksvertreter nicht zu gebrauchen, Verräter gar, so der Konsens. Die Forderung von Patrick H.* aus Kloten, man müsse die «Scheiss Behörde mal richtig verchlopfä das hurrä Saupack», gehört noch zu den harmloseren Vorschlägen. Die Bereitschaft der Schweiz, Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen, führt auf Facebook zur Behauptung, dass es «längst Zeit für andauernde und notfalls brutale Bürgeraufstände» sei – was vom Unternehmer Marcel E.* aus Luzern sofort gelikt wird. Jasmin S.* aus Rudolfstetten meint: «Klar Bürgerwehr organisiere u ab uf bärn». Der Zürcher Urs V.*, der sein Leben als Pensionär in Biasca TI geniesst, doppelt nach: «Verdammt, wacht endlich auf und stürzt diese Regierung!!!»
Keiner Schuld bewusst
Sie seien keine Rassisten. Das betonen sie gerne in den verschiedenen Schweizer Facebook-Gruppen, die täglich gegen gegen Einwanderer, Flüchtlinge und Andersdenkende hetzen. Sie seien auch keine Faschisten oder Nazis, beteuern sie gelegentlich. So SEHEN sie auch nicht aus. Kaum Glatzen, Spruchbanner oder einschlägige Symbole. Schweizer aller Altersklassen, Schülerinnen, Lehrlinge, Gymnasiasten, Studenten, Berufstätige, Arbeitssuchende, Mütter und Väter, Pensionierte aus dem ganzen Land. Doch mit ihren Worten, die sie in Facebook-Gruppen schreiben – auch in solchen mit über 6000 Mitgliedern – zeigen diese Schweizer ein anderes Gesicht. Eines, das Angst macht.
Äusserungen gehen quer durch das Strafgesetzbuch
Die Aussagen sind keine Bagatellen. Im Gegenteil. Martin Steiger, Zürcher Anwalt und Experte für Rechtsfragen im IT-, Immaterialgüter- und Medienrecht, erklärt: «Die Äusserungen auf Facebook gehen quer durch das Strafgesetzbuch: Sie betreffen die Rassismus-Strafnorm, das Auffordern zu Gewalttätigkeit, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder etwa auch Schrecken der Bevölkerung. Sie gehen von politisch inkorrekt bis klar rechtswidrig: Wer etwa gezielt zu Gewalttätigkeit aufruft, befindet sich klar im Bereich der Strafbarkeit. Als Faustregel gilt dabei, dass Äusserungen auf Facebook öffentlich sind.» Das bestätigt Doris Angst, Geschäftsleiterin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR: «Massgeblich ist in diesen Fällen in der Schweiz das Urteil SB130371 des Zürcher Obergerichts vom 25. November 2013. Darin hielt das Gericht fest, dass Äusserungen auf Facebook nicht privat, sondern öffentlich sind. Deshalb gilt auf Facebook auch der Rassendiskriminierungsartikel, da sich dieser ja explizit auf eine öffentlichen Äusserung von Hass oder Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion bezieht.» Im aktuellen Bericht «Sicherheit Schweiz» (PDF) des Nachrichtendienstes des Bundes NDB heisst es in der Beurteilung des Rechtsextremismus in der Schweiz, dass diese «Ideologie in der Schweiz kaum Anklang findet». Der NDB täte gut daran, sich einmal auf Facebook umzuschauen.
Wie können die Täter zur Rechenschaft gezogen werden?
«Die Meldefunktion von Facebook hilft häufig nicht, wenn man persönlich von einer Rechtsverletzung betroffen ist oder eine Rechtsverletzung feststellt. Wer betroffen ist, muss den Rechtsweg beschreiten», erklärt Martin Steiger, sprich: Anzeige bei der Polizei erstatten. Eine andere Möglichkeit, die sich etwa dann anbietet, wenn man nicht direkt persönlich angegriffen wird, nennt Doris Angst von der EKR: «Wer rassistische Äusserungen von Schweizerinnen und Schweizern auf Facebook oder anderen sozialen Medien sieht, kann diese Taten bei der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) melden, die sie bei Strafwürdigkeit den Strafverfolgungsbehörden übergibt. Unter www.cybercrime.ch gibt es ein anonymes Meldeformular.»
*Namen der Redaktion bekannt