Der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt bleibt Menschen aus Bulgarien und Rumänien mindestens bis Ende Mai 2014 beschränkt.
Der Bundesrat hat am Mittwoch der Verlängerung der Übergangsfrist im Rahmen der Abkommen über die Personenfreizügigkeit zugestimmt.
Betroffen von der Verlängerung der Übergangsfrist sind unter anderem Bauarbeiter aus Bulgarien und Rumänien. Damit bleiben der Inländervorrang, die Kontingente und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen vorderhand bestehen. Betroffen sind auch Dienstleistungserbringer in bestimmten Branchen (Gartenbau sowie Bau-, Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe). Selbständigerwerbende hingegen, kommen ab dem 1. Juni 2011 in den Genuss der vollen Personenfreizügigkeit. Staatsangehörige Rumäniens und Bulgariens profitieren seit dem 1. Juni 2009 vom Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Die Kontingente an Aufenthaltsbewilligungen wurden während des ersten Jahres der Übergangsperiode (Juni 2009 bis Juni 2010) voll ausgeschöpft. Am 31. Dezember 2010 wohnten 8690 bulgarische und rumänische Staatsangehörige längerfristig in der Schweiz, das entspricht 0,8 Prozent der gesamten ständigen Wohnbevölkerung aus den 27 EU- und EFTA-Staaten. Gegenüber Ende 2009 ist das eine Zunahme um 17,5 Prozent. Mit der Fristverlängerung für die beiden Staaten macht der Bundesrat von einem Recht Gebrauch, welches das Protokoll II zum Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit der Schweiz einräumt. Dieses Abkommen gibt der Schweiz das Recht, während maximal sieben Jahren den Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt zu beschränken.
Am 1. Mai dieses Jahres liefen die Übergangsfristen für folgende acht EU-Staaten definitiv ab: Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei.
Tijana Nikolic