Darüber hat der Nationalrat letzte Woche hitzig diskutiert
Die Strafverfolgungsbehörden sollen zur Überwachung Verdächtiger Trojaner in Computer einschleusen dürfen. Und sie sollen länger auf Telefonranddaten zugreifen können. Der Nationalrat hat als Zweitrat dazu Ja gesagt. Dem Entscheid ging eine lebhafte Debatte voraus. Diese drehte sich um die Frage, ob und wie stark der Schutz der Privatsphäre zum Zweck der Verbrechensbekämpfung eingeschränkt werden darf. Am Ende stimmte der Rat der Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) mit 110 zu 65 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. Dagegen stellten sich die Grünen sowie die Mehrheit der SP und eine Minderheit der SVP. Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision die Möglichkeiten zur Überwachung der technologischen Entwicklung anpassen. Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Kriminelle können sich aber einer Überwachung entziehen, wenn sie über das Internet telefonieren. Neu sollen die Strafverfolgungsbehörden deshalb bei Verdacht auf schwere Straftaten Trojaner in Computer einschleusen dürfen, um beispielsweise Skype-Gespräche mitzuhören. Im Gesetz ist die Rede von “besonderen technischen Geräten” – gemeint sind IMSI-Catcher für die Abhörung und Ortung von Handys – und “besonderen Informatikprogrammen”, auch GovWare genannt.
Staatstrojaner werden nicht verboten
Der Nationalrat zeigte sich damit einverstanden. Er lehnte es ab, Staatstrojaner zu verbieten oder deren Einsatz stärker einzuschränken. Auch will er nicht vorschreiben, dass die Programme in der Schweiz entwickelt werden müssen oder nur in Ländern gekauft werden dürfen, die auf grossangelegte Überwachung verzichten.
Hingegen will der Nationalrat im Gesetz verankern, dass die Programme von einer zentralen Bundesstelle beschafft werden müssen. Zudem sollen nur Programme eingesetzt werden dürfen, welche die Überwachung lückenlos und unveränderbar protokollieren. Neben den Staatstrojanern war im Nationalrat vor allem die Vorratsdatenspeicherung umstritten. Dabei geht es um die Frage, wie lange die Fernmeldeanbieter die Randdaten speichern müssen. Diese geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Heute werden die Randdaten sechs Monate lang aufbewahrt, künftig sollen die Strafverfolgungsbehörden auch nach einem Jahr noch darauf zugreifen können, der Nationalrat stimmte dem zu. Verschärft hat der Nationalrat ausserdem die Sicherheitsbestimmungen.
“Verdachtsunabhängige Überwachung ist kein Thema”
Die Gegner aus den Reihen der Grünen, der SP und der SVP hätten das Gesetz an den Bundesrat zurückweisen wollen. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein Unding, sagte Daniel Vischer (Grüne/ZH). Die Daten aller Bürgerinnen und Bürger würden ohne Anlass gespeichert. Problematisch seien auch die Staatstrojaner: “Der Staat ist plötzlich auf Ihrem Computer anwesend.” Balthasar Glättli (Grüne/ZH) kritisierte die “Überwachungsmanie”.
Die Befürworterinnen und Befürworter räumten ein, das Gesetz tangiere heikle Fragen. Es dürfe aber nicht sein, dass die Kriminellen die neuen technologischen Möglichkeiten nutzen könnten, während den Strafermittlern nur mittelalterliche Methoden zur Verfügung stünden, sagte Gabi Huber (FDP/UR). Als Beispiele für die Notwendigkeit von Überwachungen nannten die Befürworter Drogen-handel, Menschenhandel, Mafia, Terror-finanzierung, Pädokriminalität oder Kindes-entführung. Es gehe nicht um präventives Schnüffeln, sondern um schwere Straftaten, betonten sie. Für die Überwachung brauche es eine richterliche Anordnung. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, es gehe beim BÜPF um Ermittlungsmethoden, die nur in Strafverfahren angewendet werden dürften. “Verdachtsunabhängige Überwachung ist kein Thema des BÜPF, sondern des Nachrichtendienstgesetzes”, sagte sie.
Das Gesetz geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat. Das letzte Wort könnte das Volk haben, die Gegner fassen ein Referendum ins Auge.
T.N.
Quellen: Tagesanzeiger/woz/sda