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22 November 2024
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Svizzera

AHV: Der Bundesrat legt die Eckwerte fest

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Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen, dass die Sozialpartner bereit sind, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um auch die berufliche Vorsorge an die demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen anzupassen

Sowohl die AHV als auch die berufliche Vorsorge stehen vor grossen Herausforderungen. Weil das umfassende Reformpaket Altersvorsorge 2020 am 24. September 2017 in der Volksabstimmung gescheitert ist, hat der Bundesrat am 20. Dezember entschieden, die notwendigen Massnahmen für die 1. und die obligatorische 2. Säule nicht mehr mit einer einzigen Reform, sondern mit zwei separaten Vorlagen weiterzuverfolgen. Die Zielsetzung dieser beiden Vorlagen bleibt die gleiche: Das Rentenniveau muss erhalten bleiben und die Altersvorsorge mittelfristig ausreichend finanziert sein. Zudem sollte dem Bedürfnis nach Flexibilität besser Rechnung getragen werden.

Massnahmen für die Stabilisierung der AHV

Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich zusehends. Das Nein zur Reform Altersvorsorge 2020 hat den Handlungsbedarf noch vergrössert.

Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Reform der AHV gelingt. Darum will er im Sommer eine Reform in die Vernehmlassung schicken, welche die Finanzen der AHV für das kommende Jahrzehnt stabilisieren soll.

Die Reform der AHV soll folgende Massnahmen beinhalten:

In der AHV wird ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer eingeführt. Das Frauenrentenalter wird ab dem Jahr nach Inkrafttreten der Revision jährlich um drei Monate erhöht.

Für die Erhöhung des Frauenrentenalters sind Ausgleichsmassnahmen vorgesehen. Hierzu lässt der Bundesrat drei Varianten ausarbeiten.

Der Zeitpunkt der Pensionierung wird flexibilisiert: Zwischen 62 und 70 Jahren kann die ganze AHV-Rente oder ein Teil davon bezogen werden.

Referenzalter 65 sowie die Möglichkeit zum Vorbezug und zum Aufschub mit Teilrenten werden auch in der beruflichen Vorsorge verankert.

Die Weiterarbeit nach dem Referenzalter wird mit Anreizen gefördert: Kleinere Einkommen sind weiterhin nicht beitragspflichtig (monatlicher Freibetrag 1400 Franken), zudem können mit Beiträgen nach 65 die AHV-Rente verbessert und Beitragslücken geschlossen werden.

Die mittelfristig ausreichende Finanzierung der AHV wird mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer erreicht. Dafür ist eine einmalige Erhöhung um maximal 1,7 Prozentpunkte bei Inkrafttreten der Reform vorgesehen. Die Berechnungen basieren darauf, dass die Reform im Jahr 2021 in Kraft treten kann und die AHV-Finanzen für mindestens zwölf Jahre sichert.

Folgende zwei Massnahmen diskutierte und verwarf der Bundesrat:

Eine reine Finanzierungsvorlage, die keinerlei Anpassungen bei der AHV enthalten hätte.

Eine Ausgleichsmassnahme zugunsten der Frauen mit einem Aufwertungsfaktor bei der Rentenberechnung, finanziert durch Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge.

Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, für die AHV-Vorlage bis zu den Sommerferien einen Vorentwurf für die Vernehmlassung zu erarbeiten. Dem Parlament soll bis Ende 2018 eine Botschaft unterbreitet werden.

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